Guten Tag Frau Bader!!! Ich bin Z.ZT.in der Elternzeit. Das Erziehungsgeld Bekomme Ich bis Oktober 03. Bei meinem Arbeitgeber hab ich 3 Jahre Eingereicht. aus pers. Gründen Werde ich bei meinem AG nach dieser Zeit nicht mehr arbeiten!!! Ich würde dann wenn möglich nach 2 Jähriger Elternzeit kündigen,meinen restlichen Urlaubanspruch antreten und mich dann arbeitslos melden, aus finanziellen Geünden muss ich wieder arbeiten gehen(nach 2 Jahren) Habe ich dann Anspruch auf Arbeitslosen-Geld???
Mitglied inaktiv - 10.04.2003, 12:55