Guten Abend, ich bin noch bis Juli nächsten Jahres im Erziehungsurlaub. Heute habe ich aus betriebsbedingten Gründen (Teilstilllegung des Betriebes) eine Kündigung zum 30.11.2002 erhalten. Ich arbeite in der Verwaltung. Diese wird komplett geschlossen, es bleibt nur noch das Verkaufshaus. Nun meine Fragen: - Ist die Kündigung rechtmäßig? - Wird die Abfindung auf das Erziehungsgeld angerechnet? - Muss ich mich im November beim Arbeitsamt melden? Vielen Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße Kathrin
Mitglied inaktiv - 26.06.2002, 22:20