Frage: Kündigung in der Elternzeit

Hallo Frau Bader, Mein Sohn ist im August 2013 geboren und ich habe bei meinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt habe ich erfahren, das ich zum 1.12.2015 gekündigt werde, wegen Schließung der Filiale. Eine Betreuung meines Sohnes habe ich erst 2016 wenn er in der Kindergarten kommt. Wie und wann melde ich mich denn jetzt arbeitslos? Zum Dezember 2015 kann ich mich ja noch nicht melden, da ich keine Betreuung habe und somit dem Arbeitsmarkt noch nicht zur Verfügung stehen kann. Kann ich mich dann erst im August 2016 arbeitslos melden? Danke schon mal im voraus! Viele Grüße Steffi

von hsteffi218 am 19.09.2015, 12:59



Antwort auf: Kündigung in der Elternzeit

Hallo, hat denn das Gewerbeaufsichtsamt da zugestimmt? Was steht zum Ort im Vertrag? Ansonsten würde ich mich, rein vorsichtshalber schriftlich bei der Agentur f A melden und mich dann eben vor dem 3. Geb. melden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.09.2015



Antwort auf: Kündigung in der Elternzeit

Melden musst Du Dich jetzt schon. Leistungen beantragen dann später. Oder eben selbst schauen, Zeit genug ist ja. Zu klären ist die Krankenversicherung. Die ist nur mit AG beitragsfrei. Beim Mann familienversichern ist eine Alternative.

von Sternenschnuppe am 19.09.2015, 13:41



Antwort auf: Kündigung in der Elternzeit

Fraglich ist, ob man dich kündigen kann. Dafür benötigen die nämlich das OK des Gewerbeamtes. Liegt das vor? Ansonsten müsste man dir nämlich einen anderen Job an den anderen Standorten anbieten. So jedenfalls ist mein Kenntnisstand. Wäre ja wegen der Versicherung wichtig zu klären. Ebenso bliebe zu klären, was ist mit möglichen Urlaubsanspruch, Abfindung usw.

Mitglied inaktiv - 19.09.2015, 15:04



Antwort auf: Kündigung in der Elternzeit

Okay, das klingt logisch sich jetzt zu melden und später Leistungen beziehen. Wir haben alle noch nichts schriftliches, das wird Ende diesen Monats kommen. Er schließt alle seine Fialien, von daher gibt es keinen Ausweichstandort. Ich laß das aber glaub ich trotzalldem nochmal von einem Anwalt prüfen. Danke euch!

von hsteffi218 am 21.09.2015, 14:38



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