Sehr geehrte Frau Bader,
meine Elternzeit läuft bis August 2012.
Ich werde in meinen alten Beruf nicht zurückkehren, werde allerdings ein paar Monate Übergangszeit haben, bis ich in den neuen Beruf wechseln kann.
Meine Frage:
Kann ich schon während der Elternzeit kündigen und wird mir nach drei Monaten Sperre ALG gezahlt oder wird ALG erst nach dem offiziellen Ende der Elternzeit gezahlt??
Danke für Ihre Hilfe,
Linda
von
Snüff
am 01.03.2012, 13:20
Antwort auf:
Kündigung in der Elternzeit
Hallo,
Sie können auch schon in der in in der Elternzeit zu den normalen vertraglichen oder gesetzlichen Frist kündigen. Zum Ende der Elternzeit beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Arbeitslosengeld 1 erhalten Sie in der Elternzeit nicht, dass in dieser Zeit ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sollten Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (das wird geprüft) können Sie dann auch direkt Arbeitslosengeld 1erhalten, wenn eine eventuelle spätere Sperrzeit abgelaufen ist.
Liebe Grüße,
Andy
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.03.2012