Frage: Kündigung in der Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich hoffe sie können mir helfen. Letztes Jahr im Oktober/November ist die Firma meines AG in Insolvenz gegangen. Er hatte parallel schon eine neue Firma und musste 50% seiner AN in diese Firma übernehmen, darunter auch mich. Ich befand mich allerdings schon in Elternzeit bzw. Mutterschutz. Ich habe weder eine Kündigung noch einen neuen Arbeitsvertrag erhalten. Gilt nun meiner alter Arbeitsvertrag weiter? Wenn nein, muss ich negative Änderungen (bspw. Gehalt, Urlaub etc.) im neuen Arbeitsvertrag unterschreiben? Letzte Woche rief er mich an, um mir mitzuteilen, dass er mich kündigen würde. Meine Elternzeit geht noch bis Ende Oktober. Meines Wissens darf er mich doch gar nicht davor kündigen oder? Er möchte nämlich jetzt eine Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen ausschreiben, ist das rechtens? Ich meinte zu ihm nicht. Er glaubt mir jedoch nicht. Jetzt möchte ich mich in Sicherheit wiegen. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe, es ist sehr wichtig zu wissen, woran ich bin. Mandy

Mitglied inaktiv - 19.09.2010, 20:07



Antwort auf: Kündigung in der Elternzeit

Hallo, wenn eine Betriebsübernahme stattgefunden hat,. gilt der alte Vertrag weiter. Änderungen sind dann nur in einer Änderungskündigung möglich. In der EZ haben Sie Kündigugsschutz Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.09.2010



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