Hallo Frau BAder!
Da mir gesagt worden sit, dass ich wenn ich nicht abtreiben keine Zukunft in der Firma hätte und am ersten Arbeitstag gekündigt werden,möchte ich am liebsten schon jetzt selbst kündigen, damit mein AG mir keine Steine bei einer Aufnahme eines minijobs oder einer anderen Tätigkeit in den Weg legen kann.Kann ich auch in der Elterzeit (diese läuft noch bis zum 27.03.09) aussprechen ? Wie sind da die Fristen und wann müsste ich kündigen, um zum Ende der Elternzeit ztu kündigen?
Danke für die Info
Finnja
Mitglied inaktiv - 06.08.2008, 11:20
Antwort auf:
Kündigung in der Elternzeit
Hallo,
IN der EZ gelten die normalen vertraglichen/ gesetzlichen Fristen, zum Ende der EZ drei Monate.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.08.2008
Antwort auf:
Kündigung in der Elternzeit
Du bist in einem Beschäftigungsverhältnis und in EZ und wieder Schwanger????
WEnn ja, dann kann man Dir nicht kündigen...
Wenn Du kündigst bedenke bitte Deine Krankenversicherung und Rentenversicherung
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 06.08.2008, 13:35
Antwort auf:
Kündigung in der Elternzeit
nein nur in ez. mein ag stellt sich aber wg des minijobs bei einer anderen firma quer...dabei darf er das nur ausdringend gründe. da meine arbeitszeit aber spätabends und bei einem völlig anderem brahenzweig ist, versteh ih diese ablehnung nicht wirklich. um nicht der willkür dieses chefs ausgeliefert zu sein möchte ich daher am liebsten vor ablauf der elternzeit kündigen wenn das geht...also, weiß jmd wie hier die fristen sind und könnte ich bei ausgesprochener kündigung trotz ablehnung eines minijobs vom haupt-Ag trotzdeem einen minijob annehmen?
Mitglied inaktiv - 06.08.2008, 14:29
Antwort auf:
Kündigung in der Elternzeit
Stellen wir uns vor eine Frau arbeitet in einer kleineren Firma und wird im ersten Jahr dort schwanger. Darauf folgen Mobbing etc, Streichungen des Weihnachtsgeldes, Ausschluss von Betriebsfeieren u.v.m. Der Schwangeren wird nahe gelegt, nicht wieder zu kommen nach der Elternzeit.
Nun läuft das letzte Elternjahr und die Angestellte möchte gerne im Wohnort einen Minijob in einem komplett anderen Branchenzweig in den spätemn Abendstunden annehmen um die Haushaltskasse zu füllen (abend ist dies der einzige Zeitpunkt, wo die Kinderbetreuung z.Z gewährleistet ist).
Der Chef Verweigert seine Zustimmung.
Nun die Fragen: Darf er es?
Wird bei Betrachtung der gesetzlichen Kündigungsfristen die Elterzeit oder nur die reine Arbeitszeit gerechnet? (also 1 oder 3 Jahre)
Wenn die AN jetzt kündigt es besteht noch Resturlaub, was würde damit passieren?
Kann die AN nach Kündigung auch OHNE Zustimmung des AG den Minijob annehmen?
Ist die Ablehnung des AG eigelich rechtens oder wilkür und Shikane? Was kann man gegen so eine Ablehnung machen?
Viele Grüße
Mitglied inaktiv - 07.08.2008, 08:35