Guten Tag, ich habe da mal eine etwas kompliziertere Geschichte. Also meine Tochter ist am 03.11.2004 geboren ich habe Elternzeit bis zum 02.11.2007 beantragt. Nun arbeite ich schon seit dem sie vier Monate ist auf 400 € Basis in dem Unternehmen wo der andere Vertrag ja auch noch ruht. Nun gehen Gerüchte rum das unser betrieb wohl nich mehr allzu lange macht. Momentan ist aber noch so viel zu tun das es in frage steht ob ich auf eine Halbtagsstelle hochgestuft werde. Nun meine frage: Wenn das Unternehmen nun kündigt, wird man Arbeitslosengeld dann an den 400 € berechnet die ich die letzten 18 Monate bekommen habe, oder berechnet es sich an den Vertrag vor der Elternzeit da ich ja gerade noch in der Elternzeit bin? Ich hoffe Sie konnten meine Frage verstehen. MFG Nadine
Mitglied inaktiv - 19.10.2006, 19:40