Kündigung in der Elternzeit. Ist das Rechtens?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung in der Elternzeit. Ist das Rechtens?

sehr geehrte Frau bader, ich ärgere mich seit Monaten mit meinem Chef rum. Bin im Juli schwanger geworden und ab August durfte ich nicht mehr arbeiten. (Bäckerin) von da an kam mein Lohn home schön unpünktlich. Mal am 8, Mal am 6, Mal noch später... Total daneben. Dann hatte ich riesen zoff mit ihm wegen dem Mutterschaftsgeld. Hat sich jetzt Gott sei dank eingerenkt. Aber jetzt kommt der knaller. Habe nach der Geburt bescheid gegeben (schriftlich) das ich 2 Jahre in Elternzeit gehe. Heute kommt ein Brief das er das arbeitsverhältnis kündigt weil ich ihm angeblich nicht bescheid gesagt hätte. Was soll ich jetzt tun? Hat das Auswirkungen auf mein ElternGeld? Zurück in den betrieb Möchte ich nach den 2Jahren sowieso nicht mehr. Aber hab noch jede Menge UrlaubsTage und festVertrag. Wie soll ich vorgehen? Danke schonmal für die Antwort. Liebe Grüße Julia

von lotte20 am 13.06.2013, 23:19



Antwort auf: Kündigung in der Elternzeit. Ist das Rechtens?

Hallo, haben Sie mit Frist von 7 Wo. EZ schriftlich beantragt? gehen Sie auf jeden Fall schnellstens zu einem Kollegen vor ORt o dem Gewerbeaufsichtsamt Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.06.2013



Antwort auf: Kündigung in der Elternzeit. Ist das Rechtens?

Einzig relevante Frage: Was davon kannst du beweisen? Weitere Fragen: Warum warst du bei diesem schlechten Verhältnis und Problemen nicht persönlich mit Zeuge beim AG, um die Elternzeit anzumelden? Hast du dir die Unterlagen zum Urlaub kopiert? Beim Elterngeld ändert sich dadurch nix! Gruß Sabine

von SumSum076 am 14.06.2013, 07:25



Antwort auf: Kündigung in der Elternzeit. Ist das Rechtens?

ich kann denk ich leider gar nichts beweisen. :( und auf den lohnabrechnungen steht nix von urlaub dran :( hab mit seinem steuerberater gesprochen eben und deer meinte, mein chef wollte nicht, das die drauf stehen. so. hätte vom letzten jahr noch mind. 15tage urlaub, aber das werde ich denk ich mal nicht bekommen.(keine beweise das ich ihn noch nicht genommen hab) aber ich hatte von august an beschäftigungsverbot. das heißt doch das ich dafür den urlaub bekommen müsste, oder? da ich ka keine möglichkeit hatte, ihn zu nehmen.

von lotte20 am 14.06.2013, 14:41



Antwort auf: Kündigung in der Elternzeit. Ist das Rechtens?

M.E. ist Kündigung in Elternzeit oder einer Schwangeren unrechtes. Ab zum Arbeitsgericht! Brauchst keinen Anwalt. Das du dort als beschäftigt gilst, ist wichtig für Anrechnung Rente, Lebenslauf etc. Was dann in 2 Jahren ist sei erstmal dahingestellt.

von Tanja26 am 14.06.2013, 18:24



Antwort auf: Kündigung in der Elternzeit. Ist das Rechtens?

Da du nichts beweisen kannst, hast du relativ schlechte Karten! Durch das BV darf dir der Urlaub nicht gekürzt werden. Hattest du aber zB für Sep schon Urlaub genehmigt bekommen, gilt dieser trotz BV als genommen. Er wird dir also abgezogen. Ich rate dir, sofort zum Gericht zu gehen und dort Kündigungsschutzklage einzureichen. Denn auch wenn du keine Elternzeit hast (da dein AG dies ja verleugnet, könnte man dich "so schlecht stellen") und somit unentschuldigt von der Arbeit fern geblieben bist, bist du doch bis zu 4 Monate nach der Geburt unkündbar durch das Mutterschutzgesetz. Der normale Weg wäre, sofort beim AG vorbei und persönlich das Schreiben abgeben, wonach du die Nichtigkeit der Kündigung wg MuSchG feststellst und nochmals die Elternzeit anmeldest. Bei diesem AG...ab zum Gericht. Gruß Sabine

von SumSum076 am 14.06.2013, 19:38



Antwort auf: Kündigung in der Elternzeit. Ist das Rechtens?

Mhh, dann kann ja jeder AG einfach so behaupten, er hätte die Elternzeit-Meldung nicht bekommen. Wäre ein ziemlich fieses Schlupfloch. Den selbst Einschreiben und Co sind ja kein Beweis, weil man ja auch einen leeren Zettel - mal überspitzt gesagt - per Einschreiben schicken könnte. Kann mir nicht vorstellen das das so einfach ist. Zudem, hätte nicht erst eine Abmahnung kommen müssen? Und wegen Urlaubstage, gibt es sowas wie einen Dienstplan? IMO besthet, zumindestens in einigen Berufsgruppen, eine Pflicht des AG diese aufzubewahren. Bei uns zumindestens ist das so, damit auch geprüft werden kann ob Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden. Klage würde ich auch sofort einreichen, und dann kann der Anwalt auch gleich Dienstpläne usw anfordern. Übrigens, ich habe noch innerhalb der Mutterschutzfrist von der KK ein Schreiben bekommen, das der AG entsprechend Elternzeit für mich angemeldet hätte. Falls du nichts hast, frag einfach mal bei der KK nach....

Mitglied inaktiv - 14.06.2013, 20:58



Antwort auf: Kündigung in der Elternzeit. Ist das Rechtens?

hat er das schriftstück für dich unterschrieben?

von CKEL0410 am 15.06.2013, 17:37



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