Frage: Kündigung in Schwangerschaft

Hallo, ich arbeite auf 400Euro Basis und bin jetzt schwanger. Aus persönlichen Gründen möchte ich diese Arbeit gerne beenden, steht mir Arbeitslosengeld zu obwohl ich schwanger bin??

Mitglied inaktiv - 28.05.2009, 16:53



Antwort auf: Kündigung in Schwangerschaft

Hallo, Arbeitslosengeld I bekommen Sie aus mehreren Gründen nicht. Evtl. Hartz IV Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.05.2009



Antwort auf: Kündigung in Schwangerschaft

wenn selber kündigdt bekommst du eine sperre. und da schwanger bist stehst du den arbeitsmarkt nicht zur verfügung da bekommst kein arbeitslosen geld. sondern muss Harz 4 beantragen.

Mitglied inaktiv - 28.05.2009, 16:56



Antwort auf: Kündigung in Schwangerschaft

Bei einem 400 Euro Job hast du eh keinen Anspruch aus Arbeitslosengeld. Wer nichts einzahlt kann auch nichts erwarten.

Mitglied inaktiv - 28.05.2009, 22:55



Antwort auf: Kündigung in Schwangerschaft

Hallo, Josephina hat evtl. Anspruch auf ALG, wenn Sie vor dem Minijob Versichert gearbeitet hat. Der ALG Anspruch verjährt erst nach 4 Jahren (nach der letzten ALG Auszahlung. So hat mir das zumindest bei mir das Arbeitsamt erklärt. ALG würde Sie dennoch nur bekommen, wenn sie vorher versicherrungspflichtig gearbeitet hat und jetzt dem arbeitsmakrt auch zu Verfügung stehen würde. LG' Peeka

Mitglied inaktiv - 30.05.2009, 12:18



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