Hallo Frau Bader.
Mein Mann und ich versuchen seit einiger Zeit schwanger zu werden,was sich leider als schwierig herausstellt.
In der Zwischenzeit habe ich meine Arbeitsstelle gewechselt.
Ich arbeite in der stationären Pflege.
Meine Probezeit geht bis Ende Dezember. (unbefristeter Vertrag)
Sollte ich bis dahin schwanger werden bin ich dann auch in der Probezeit unkündbar?
Ich weis das lt MuSchuG jede Frau die schwanger ist unkündbar ist. Auch wegen anderen Gründen? Meine Freundin meinte das sie mich aufgrund der Schwangerschaft nicht kündigen können, aber aufgrund anderer Gründe schon. Stimmt das? Oder ist man grundsätzlich unkündbar als Schwangere, auch in der Probezeit?
mfG B.
von
FBoehm
am 23.09.2019, 15:32
Antwort auf:
Kündigung in Probezeit
Hallo,
nein, Sie sind dann gar nicht kündbar, es sei denn, Sie haben silberne Löffel gestohlen oder die Firma schließt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.09.2019
Antwort auf:
Kündigung in Probezeit
Hi, völlig unkündbar bist du nicht, aber die Aufsichtsbehörde muss einer Kündigung zustimmen. Das normale "wir kündigen, weil wir uns die Arbeitsleistung / Ihre Nase / kein Grund ... anders vorstellen" geht dann nicht. Aber bei Insolvenz / Geschäftsaufgabe / Diebstahl / der Stationsleitung vors Schienbein getreten ... hast du keinen besonderen Schutz.
von
drosera
am 23.09.2019, 19:10
Antwort auf:
Kündigung in Probezeit
Man genießt auch in der Probezeit den Kündigungsschutz aus dem MuSchG. Aber bei schwerem Vertrauensbruch oder Betriebsschließung/Teilschließung/Insolvenz ist man selbstverständlich genauso kündbar wie die anderen Mitarbeiter. Die Kündigung läuft dann über die Aufsichtsbehörde.
Rechne jedoch nicht mit einem Beschäftigungsverbot wegen der Tätigkeit, sondern mit einer Anpassung der Tätigkeit/Umsetzung.
Mitglied inaktiv - 23.09.2019, 21:04
Antwort auf:
Kündigung in Probezeit
Uriah, die Fragestellerin hat mit keiner Silbe ein evtl. BV erwähnt. Völlig irrational dein Verhalten zum Thema BV, ich würde wohl mal einen Arzt aufsuchen und das Problem beleuchten.
Manchmal denke ich Du bist vom RUB erfunden und dienst dem Unterhaltungswert .
von
HeyDu!
am 23.09.2019, 21:25
Antwort auf:
Kündigung in Probezeit
Danke an alle für die schnellen Antworten. Mir ist damit schon sehr geholfen!
von
FBoehm
am 24.09.2019, 16:46