Sehr geehrte Frau Bäder, Ich habe am 24. Februar 2016 Zwillinge bekommen und die Elternzeit korrekt angemeldet, so das sie sich auf 6 Jahre verteilt. Nun habe Ich heute die Kündigung wegen Auflösung des Betriebs zum 31. Januar 2019 erhalten. Für Zwilling 1 wäre noch ein Jahr offen, für Zwilling 2 zwei Jahre und 23 Tage. Also sprich gerundet 3 Jahre. Pro Jahr kann man in meinem Fall ja 2 Jahre Elternzeit über den 3. Geburtstag übertragen. Seit März 2017 arbeite Ich (mit Einverständnis des 1. Arbeitgebers) bei einem anderen Arbeitgeber in der Gleitzonenregelung. Hier kann auch problemlos aufgestockt werden. Was passiert in diesem Fall mit der restlichen Elternzeit von 3 Jahren? Verfallen diese nun, oder kann Ich diese beim anderen Arbeitgeber bis zum 8. Geburtstag nehmen? Wenn ja, muss der neue Arbeitgeber hier zustimmen? Vielen Dank im Voraus
von Kaimana am 12.12.2018, 20:31