Guten Tag Frau Bader, ich hoffe mein Fall ist nicht zu kompliziert. Ich brauche aber einen ersten Rat. Mein Fall: Im Februar 2015 unbefristet angestellt - ich habe 30h/Woche gearbeitet, also auch nicht Vollzeit. Im Juli 2015 in Mutterschutz gegangen mit anschließender Elternzeit. Im Dezember 2015 möchte ich in Teilzeit, weiterhin in Elternzeit bis Oktober 2018, wieder arbeiten mit 20h/Woche. Aufgrund verschiedener ungünstiger Konstellationen steht nun eine Kündigung im neuen Jahr an. Wenn ich nun kündige - steht mir nach der dreimonatigen Sperrfrist Arbeitslosengeld zu? Und in welcher Höhe - 67% meines letzten Nettogehalts oder dieses "pauschalisierte" Arbeitslosengeld? Und wie ist das mit der Elternzeit weiterhin - theoretisch bin ich ja noch in Elternzeit. Die setzt dann automatisch aus mit Beginn der Arbeitslosigkeit? Viele Grüße, Manja S.
von lallepap am 31.10.2016, 09:27