Halle Frau Bader,
Ich habe bis mitte November Elternzeit bei meinem ag beantragt.
Ich möchte dort jedoch nicht wieder anfangen zu arbeiten.
Kann ich vorzeitig kündigen - d.h. bereits zu ende September ?
Da meine kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag immer nur zum Quartalsende möglich ist.
Mfg Kristina A.
von
Kristeal
am 21.05.2016, 11:04
Antwort auf:
Kündigung in Elternzeit
Hallo,
Frist sind 3 Mo zum Ende
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.05.2016
Antwort auf:
Kündigung in Elternzeit
Hey hast du einen unbefristeten Vertrag? Ich würde nicht kündigen, dann bekommt du kein Mutterschaftsgeld.Ich würde wenn dann nach der Elternzeit kündigen,das werde ich auch nach 2 Jahren machen vorher nicht. Lg
Mitglied inaktiv - 21.05.2016, 11:33
Antwort auf:
Kündigung in Elternzeit
Dir ist klar das mit Kündigung auch deine Elternzeit endet? Und das Du dann auch eine Lösung wegen der Krankenversicherung benötigst? wenn keine Elternzeit, dann bist Du nach Ablauf des Elterngeldes auch nicht mehr versichert. Ist Dein Ehemann in der gesetzlichen Krankenversicherung, dann kannst Du evtl über den in die Familienversicherung, ansonsten müsstest Du dich selbst versichern. Vom Arbeitsamt wirst Du nämlich sicherlich eine Sperre bekommen bei Eigenkündigung.
Hast Du noch Elternzeit übrig von den 3 Jahren oder sind die komplett durch? Wie sieht es mit Resturlaub und/oder Überstunden aus? Hast Du einen neuen Job den du dann ab Oktober beginnen könntest. Für denn Fall der Fälle wegen Krankenversicherung.
Ansonsten, IMO gibt es zum Ende der Elternzeit eh ein Sonderkündigungsrecht, evtl greift das auch da. oder notfalls Aufhebungsvertrag. Oder wenn noch Elternzeit übrig ist diese verlängern und erst eine neue Arbeit suchen. Oder, wenn Du eh vor hast jetzt erst Teilzeit zu arbeiten dann schauen ob du innerhalb der Elternzeit bei einem anderen AG arbeitest - mit Zustimmung des jetzigen. Kündigen kannst Du dann immer noch.
Mitglied inaktiv - 21.05.2016, 12:11