Frage: Kündigung in Elternzeit

Liebe Frau Bader, Ich befinde mich noch bis 19.04.09 in Elternzeit, möchte aber Kündigen- wie sieht das mit meinem Anteil mäßigen Jahresurlaub vom 01.01.07 bis zur Geburt meines Sohnes 19.04.07 aus, bekomme ich den ausbezahlt wenn ich kündige oder verfällt er? Habe mich am Montag in einem privaten Altenheim beworben bzw. hatte dort ein Vorstellungsgespräch, die meinten zu mir, ich solle nicht kündigen- wenn irgendetwas ihrer Seite ist, bin ich auf der sicheren Seite und in Elternzeit könne ich ja bis 30 Std. die Woche arbeiten gehen- wie die sagten bräuchte ich auch kein einverständnis des AG solle mir nur meine Lohnsteuerkarte dort holen- die brauchen die da nicht. Mein AG braucht aber die Lohnsteuerkarte da ich Urlaubsgld und Weihnachtsgeld in der Elterzeit weiterhin bekomme (Altenheim öffentl. Dienst). Soweit wie ich weiß kann mir mein AG das doch verwehren und sich anbieten das ich dort wieder arbeite, oder? Liebe Grüße Nicole

Mitglied inaktiv - 04.06.2008, 14:04



Antwort auf: Kündigung in Elternzeit

Hallo, der AG muss zustimmen, kann aber nur verweigern, wenn er dafür betriebsbedingte Gründe hat. Ich wäre auch vorsichtig mit der Kündigung - nacher stehen Sie mit leeren Händen da. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.06.2008



Antwort auf: Kündigung in Elternzeit

Hallo, du brauchst die Einwilligung des alten AG für den TZ-job während der Elternzeit. Er darf diese nur verwehren, wenn er dir selbst einen entsprechenden Job anbieten kann. Wenn der neue Job nicht unbefristet ist, würde ich den alten auch nicht kündigen, sondern versuchen, eine Genehmigung für die Arbeit beim anderen AG zu erhalten. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 05.06.2008, 10:16



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