Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe für meine Zwillinge 6 Jahre Elternzeit beantragt.
03.05.16 bis 31.01.18 Z1
01.02.18 bis 31.01.19 Z2
01.02.19 bis 31.01.20 Z1
01.02.20 bis 31.01.22 Z2
Wie verhält es sich mit der Kündigungsfrist? Zählen die 6 Jahre als zusammenhängender Zeitraum und kann ich somit jetzt zum 31.01.19 kündigen, oder zählt die 3monatige Kündigungsfrist, da die Elternzeit durch die Übertragung für Z1 am 31.01.19 “endet“ um am 01.02.19 für Z2 zu beginnen s.o.?
Vielen Dank im Voraus
von
Antonia0208
am 11.12.2018, 23:11
Antwort auf:
Kündigung in Elternzeit durch Arbeitnehmer bei Zwillingen
Hallo,
Sie können jeweils zum Ende eines Abschnittes kündigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.12.2018
Antwort auf:
Kündigung in Elternzeit durch Arbeitnehmer bei Zwillingen
Da die Elternzeit für jedes Kind einzeln gesetzlich zusteht sind die einzelnen Kinder auch so zu betrachten.
Meines Wissens nach gelten die oben angegebenen Zeiträume jeweils als einzelne Abschnitte so dass die 3-Monats-Frist hier greift.
von
Dojii
am 12.12.2018, 07:49
Antwort auf:
Kündigung in Elternzeit durch Arbeitnehmer bei Zwillingen
Sollte die 3monatige Kündigungsfrist greifen, könnte ich jetzt zum 28.02.19 kündigen? Das wäre eigentlich ja wieder in der Elternzeit, oder habe ich einen Denkfehler?
von
Antonia0208
am 12.12.2018, 09:27
Antwort auf:
Kündigung in Elternzeit durch Arbeitnehmer bei Zwillingen
hi,
warum bleibst du nicht in EZ und arbeitest bei einem anderen AG zunächst in TZ?
floe
von
la-floe
am 12.12.2018, 11:36