Liebe Frau Bader, bin der derzeit in EZ. Die 2 jahre enden im Dez 2008. wollte dann wieder TZ abfangen,was mein Chef mir nicht ermöglichen kann. so hab ich jetzt erstmal die EZ um ein Jahr verlängert.jetzt meinte er, das müsse er mir erst genehmigen.stimmt das ?ausserdem möchte er jetzt schon einen abwicklungsvertrag machen,weil ich ja auch zum ende des 3. jahres nicht so weiterarbeiten kann( Ü stunden, etc) darf er das ? lohnt es sich,deswegen vor gericht zu gehen? camille
Mitglied inaktiv - 23.09.2008, 03:51
Antwort auf:
kündigung in EZ ?
Hallo,
wenn Sie mind. 2 Jahre genommen haben besteht ein Anspruch auf Verlängerung.
Ein Anspruch auf TZ besteht, wenn der Betrieb mind. 15 An hat u es betrieblich einzurichten ist
Unterschreiben würde ich nichts
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.09.2008
Antwort auf:
kündigung in EZ ?
Also Fr. Bader hat diese TZ Antwort schon oft gegeben.... man hat ein Recht auf TZ wenn der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat und bla, bla, bla...
Das mit der EZ Verlängerung weiß ich auch niht....
ich würde jetzt noch gar nix unterschreiben... in einem Jahr sieht die Sache vielleicht schon wieder ganz anders aus... zudem wäre die Betriebszugehörigkeit und somit die Verhandlungsbasis zwecks Abfindung dann besser....
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 23.09.2008, 15:53