Kündigung in 06 - Erziehungsgeld in 07?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung in 06 - Erziehungsgeld in 07?

Hallo Frau Bader, bin bis 24.10.08 in Elternzeit mit unserem 2. Kind. Werde jetzt wegen Insolvens des Betriebs gekündigt. Bin wieder im 3. Monat schwanger. Bekomme ich für das 3. Kind das neue Erziehungsgeld? Danke für Ihre Mühe.

Mitglied inaktiv - 23.09.2006, 17:42



Antwort auf: Kündigung in 06 - Erziehungsgeld in 07?

Hallo, ja. Fraglich ist nur die Höhe. Es wird dabei das durchschnittliche Gehalt der letzten 12 Monate genommen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.09.2006



Antwort auf: Kündigung in 06 - Erziehungsgeld in 07?

Hallo Frau Bader, noch mal eine Frage zum Erziehungsgeld. Hatte in den letzten 12 Monaten kein Gehalt. Bin ab 15.08.03 in Elternzeit mit unerem 1. Kind. Danach seit 25.10.05 in Elternzeit mit unserem 2. Kind. Wird das Erziehungsgeld für das 3. Kind nach dem Gehalt vor der Geburt des 1. Kindes berechnet? Danke für Ihre Hilfe.

Mitglied inaktiv - 26.09.2006, 15:58



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