Kündigung im Mutterschutz durch Geschäftsübernahme

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung im Mutterschutz durch Geschäftsübernahme

Hallo, vor 3 Tagen ist mir eine Kündigung meines Arbeitsvertrages zugesendet worden. Rückwirkend zum 31.12.02!!! Zur Zeit befinde ich mich im 3jährigen Mutterschutz. Es handelt sich um einen kleinen Familienbetrieb mit 4 Angestellten. Die Arbeitgeberin hat sich in den Ruhestand begeben und das Geschäft wurde von einer Mitarbeiterin am 01.01.03 übernommen . Muß mich die neue Arbeitgeberin übernehmen? Können mein Sohn und ich sich rückwirkend bei meinem Mann Familienkrankenversichern? Da ich wieder Schwanger bin würde ich auch nach Ablauf des jetzigen Mutterschutzes nicht wieder arbeiten gehen, sondern nahtlos den nächsten Mutterschaftsurlaub antreten. Bekomme ich dann auch Erziehungsgeld? Habe ich durch die Kündigung, falls ich sie akzeptiere, Nachteile bei der Rentenzahlung? Viele Dank in Vorraus für die Beantwortung der vielen Fragen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 10.03.2003, 20:45



Antwort auf: Kündigung im Mutterschutz durch Geschäftsübernahme

Hallo, wenden Sie sich unverzüglich an das Gewerbeaufsichtsamt und an einen Anwalt vor Ort! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.03.2003



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