Hallo Frau Bader, lt. Gesetz hat jeder einen Anspruch auf Erziehungsurlaub bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Das kann man beim Arbeitgeber beantragen und ist dann beitragsfrei sozial- und krankenversichert. Wird das Arbeitsverhältis aber während des Erziehungsurlaubes gekündigt, wer übernimmt dann diese Versicherungsbeiträge? Einen Antrag auf Erziehungsgeld habe ich nicht gestellt, da ich keinen Anspruch darauf habe (zu hohes Einkommen Partner). Das Arbeitsamt verwies mich an das Amt für Familie und Soziales, aber die sind doch nur für das ErzGeld zuständig, oder. Vielen Dank und viele Grüße
Mitglied inaktiv - 24.06.2002, 12:16