Mein EU endet(laut meines Arbeitgebers)am 19.05.2003 . Jetzt möchte ich gerne wissen , ob ich arbeitslosengeld bekomme , wenn ich selber kündige . Ich habe vorher vollzeit gearbeitet. Und möchte jetzt nur noch Teilzeit machen . Auserdem möchte ich gerne meine Arbeitsstelle wechseln , da ich einen langen anfahrtsweg habe , und es sich für mich finanziel nicht rechet , wenn ich dort weiterarbeite . Meine ausgaben würden die einnahmen übertreffen . Wann mus ich eigentlich kündigen ? ich habe keinen Arbeitsvertrag . Mus ich dann auch die drei monate einhalten , oder reicht es wenn ich jetzt zum 19.5.Kündige ?
Mitglied inaktiv - 19.02.2003, 20:39
Antwort auf:
Kündigung im Erziehungsurlaub ?! DRINGEND
Hallo,
im EU gelten die normalen Fristen, zum Ende des EU die drei Monate.
Ob Sie gesperrt werden, kommt auf die genauen Gründe der Kündigung an.
Fragen Sie im Einzelfall beim Arbeitsamt nach.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.02.2003
Antwort auf:
Kündigung im Erziehungsurlaub ?! DRINGEND
hallo,
also bei mir war es so, dass mein arbeitgeber mir keine teilzeitstelle anbieten konnte und ich habe somit zum ende des erziehungsurlaub gekündigt (10.03.2003) und mir wurde vom arbeitsamt versichert, dass ich arbeitslosengeld bekommen werde. kinderbetreuung wird als wichtiger kündigungsgrund angesehen, der keine sperre zur folge hat und da ich meine tochter nur bis 16 h betreut bekomme, kann ich nicht bis 17 h arbeiten.
arbeitslosengeld bekomme ich dann aber auch nur in der höhe, die ich arbeiten kann (das wären bei mir 30 std/woche).
der erziehungsurlaub endet übrigens (wenn nichts anderes vereinbart) am geburtstag deines kindes (weil du schreibst laut deines arbeitgebers)
wünsche dir alles gute :o)
stephanie
Mitglied inaktiv - 19.02.2003, 23:21