Kündigung fehlende Kinderbetreuung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung fehlende Kinderbetreuung

Hallo Frau Bader, Ich hoffe,dass ich mit meinem Anliegen bei Ihnen richtig bin. Leider muss ich etwas ausholen. Ich habe mich vom Vater meines Sohnes getrennt und bin auf Wohnungssuche für meinen Sohn und mich. Meine Elternzeit endet am 21.03.2019 . Meinen bisherigen Job würde ich für 25h/Woche weiter ausüben können, das Problem liegt darin,dass es sich finanziell nicht lohnt und ich jeden Monat beisteuern müsste. Ich habe einen Arbeitsweg von 120 km/Tag. Fahrzeit pro Tag Minimum 2 Stunden. Für 5 h/Tag arbeiten,muss mein Sohn schon 8h täglich in die Kita und diese Zeit ist sehr knapp bemessen. Überstunden sind quasi gar nicht mehr drin. Es sind ca 850 Euro netto bei dieser Arbeitszeit. Abzüglich Spritkosten uns kosten für die Kita,würden uns monatlich ca 300 Euro bleiben für eine Wohnung,Essen,Kleidung usw. Nun habe ich schon mit meinem AG gesprochen,ob eine Kündigung seiner Seite vielleicht möglich ist. Er wollte dies mit der Geschäftsleitung besprechen oder ob ein Aufhebungsvertrag gemacht wird. Die Option,selber zu kündigen besteht noch,aber kommt für mich eigentlich nicht in Frage. Nun zur eigentlichen Frage,würde ich ALG1 bekommen,wenn ich selber kündige oder den Aufhebungsvertrag unterschreibe,weil die Betreuung meines Sohnes nicht gewährleistet ist? Der Vater meines Sohnes verlässt das Haus morgens 5.30 Uhr und ist frühestens 17.45 Uhr wieder zurück. Er könnte die teilweise Betreuung unseres Kindes auch nicht übernehmen. Ich selber habe keine Eltern mehr und meine Ex Schwiegereltern wohnen 60 km von uns entfernt und sind beide auch berufstätig. Ich suche auf Hochtouren nach einer neuen Stelle. Der kleine ist seit 3 Wochen in der Kita und dort möchte ich ihn ungern wieder raus reißen,weil wir anfangs große Probleme hatten. Zählt das vor dem Arbeitamt als triftiger Grund oder würde mir eine Sperre von 12 Wochen verhängt werden? LG Nicole

von NicoleZ89 am 20.02.2019, 21:55



Antwort auf: Kündigung fehlende Kinderbetreuung

Hallo, im Prinzip ist das eine Einzelbewertung, die Tatsache, dass Sie alleinerziehend ist, wird sich aber positiv auswirken. ich halte es für den sichersten Weg, einen Termin mit dem Sachbearbeiter zu machen und den Sachverhalt zu schildern. Dann kann er Ihnen auch helfen,Zeit eine neue Stelle zu finden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.02.2019



Antwort auf: Kündigung fehlende Kinderbetreuung

Das verstehe ich nicht ganz: auch ohne Trennung hättest du doch den Fahrtweg, einen Vater der da auf Grund eigener Arbeitszeiten nicht helfen kann und das nicht üppige Einkommen. Wie hattet ihr das denn geplant bzw. was ändert sich durch die Trennung so sehr, dass der Fahrtweg jetzt nicht mehr möglich ist? Und warum fehlende Betreuung? Du hast doch einen Kita-Platz für 8 Stunden? Betreuung und Fahrtweg sind halt grundsätzlich das "Problem" des Arbeitnehmers und waren dir ja auch vorher schon bekannt. Ein Anrecht auf eine Kündigung durch den AG hast du nicht. Ob es von Vorteil ist, in der Situation eine Kündigung zu forcieren (egal ob Aufhebungsvertrag oä), halte ich für das unklügste Lösung. Ich würde eher mit dem KV besprechen, ob er einem Umzug eures Kindes mit dir in Richtung deines Arbeitsplatzes zustimmt. ZB die Mitte - also 30 km zum Vater, 30 km zum Arbeitsort. Und dann eben Wohngeld, Aufstockung oder was auch immer beantragen. Zusätzlich muss der KV ja auch noch Unterhalt zahlen. Wenn du kündigst/gekündigt wirst/Aufhebungsvertrag hast du doch praktisch gar keinen Vorteil! ALG 1 wird nichts das Höchste sein und ohne Job ist fraglich, ob du deinen Vollzeit-Betreuungslatz behalten kannst. Ich denke, du hättest gute Chancen, dass im Zweifelsfall auch ein Richter dem Umzug zustimmen würde: du erhältst damit deinen Arbeitsplatz, 30 km sind jetzt keine drastische Entfernung im Sinne Umgangserschwerung und der Vater könnte sich auf Grund seiner Arbeitszeiten ja wohl eh nicht wirklich besser kümmern als du. Und die Großeltern würde auch noch näher wohnen und dir evt. auch mal helfen können.

von cube am 21.02.2019, 09:00



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@ Cube: Und dann karrt sie den Schratz jeden Morgen 30 km in die eine Richtung zum Kindergarten, fährt 60 km in die andere Richtung zur Arbeit, und nachmittags das gleiche retour? Wirklich eine ganz ausgezeichnete Idee! Die Trennung hat natürlich insofern Auswirkungen, als daß sie deutlich höhere Kosten hat. 300,- Euro im Monat mögen okay sein, wenn es nur um den "Zuverdienst" geht - aber wenn das das Haupteinkommen ist, wird es eben eng. @ AP: Sprich mit dem Arbeitsamt. Letztlich ist sowas immer eine Einzelfallentscheidung. Und dort wird es gemeinhin als sehr positiv betrachtet, wenn man mit denen spricht und Lösungen sucht, bevor man unumkehrbare Fakten schafft.

von Strudelteigteilchen am 21.02.2019, 09:18



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Nein, natürlich müsste dann die Kita gewechselt werden - ist aber auch logisch oder und muß ja wohl nicht extra erklärt werden ;-)

von cube am 21.02.2019, 09:23



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Klar, das Einkommen des Partners fällt weg bei Trennung - aber dadurch ändern sich die anderen Dinge, die sie als Probleme genannt hat nicht. Der Fahrtweg, die offenbar fehlende Betreuung bzw, dass Kind 8 Std in der Kita sein müsste? Das wäre doch auch ohne Trennung so und daher verstehe ich nicht, warum das plötzlich ein Problem ist. Wenn sie einen neuen Job sucht und hoffentlich schnell findet, werden dass doch mehr als die bisherigen 5 Stunden/Tag sein müssen - denn das aktuelle Einkommen bei 25 Std. lohnt sich ja wohl nicht. Dann bleibt es doch auch dabei, dass sie ihr Kind länger in der Kita lassen müsste und das offenbar zu für mich nicht nachvollziehbaren Problemen in der Betreuung führt.

von cube am 21.02.2019, 09:35



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Doch, wenn der neue Job nicht so weit weg ist, reicht die aktuelle Betreuung für mehr als 5 Stunden Arbeit - und damit auch für mehr Einkommen. Sie schrieb explizit, daß die Eingewöhnung schwierig war und sie daher die Einrichtung nicht wechseln möchte. Ich kann das nachvollziehen, zumal es schwer sein dürfte, aus dem Stand woanders einen Ganztagsplatz zu ergattern und dann eine neue Eingewöhnung durchzuführen. Ist ja nicht so, als hätte sie noch endlos Zeit....

von Strudelteigteilchen am 21.02.2019, 09:57



Antwort auf: Kündigung fehlende Kinderbetreuung

"Nun zur eigentlichen Frage,würde ich ALG1 bekommen,wenn ich selber kündige oder den Aufhebungsvertrag unterschreibe,weil die Betreuung meines Sohnes nicht gewährleistet ist?" Die Betreuung ist doch aber gewährleistet. Das verstehe ich eben nicht. Warum soll das dann ein Grund sein, einer Kündigung zuzustimmen/selbst zu kündigen?

von cube am 21.02.2019, 10:11



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Meine Güte, sie sucht halt einen Ausweg. Im übrigen ist die Betreuung ja nicht IM NOTWENDIGEN UMFANG gewährleistet. Zumindest nicht in dem Umfang, den sie (bei dieser langen und teuren Fahrtzeit) bräuchte, um genug Geld zum Leben zu verdienen. Welche Begründung schlägst Du denn vor für: "Der Fahrtweg ist zu lang und zu teuer, das bekomme ich so nur mit Ach und Krach hin, und genug Geld zum Leben kommt auch nicht bei rum!"?

von Strudelteigteilchen am 21.02.2019, 10:29



Antwort auf: Kündigung fehlende Kinderbetreuung

Äh, ich hatte einen Vorschlag gemacht, wie man das Problem evt. besser als mit drohender Arbeitslosigkeit beheben könnte. Denn die Begründung "der Fahrtweg ist so lang, dass mein Kind 8 Std. in der Kita ist und ich trotzdem nicht genug verdiene"ist möglicherweise nicht DAS schlagende Argument, um ohne Sperre ALG bei Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung beziehen zu können. Die SB`s hier würden jedenfalls sagen: "Betreuung ist grundsätzlich gewährleistet und Geld wird auch verdient. Wenn es nicht reicht, suchen sie einen neuen Job und beantragen so lange die möglichen Zuschüsse. Aber selbst kündigen weil es ihnen zu anstrengend im Verhältnis zum Verdienst ist, zieht nicht".

von cube am 21.02.2019, 11:44



Antwort auf: Kündigung fehlende Kinderbetreuung

Hast du noch restliche EZ? Sprich ist das Kind am 21.03 dann 3 Jahre alt? Falls nein, rede mit dem AG, versuche die EZ zu verlängern. Dann such dir vor Ort eine Arbeitsstelle im Umfang von unter 30 Std welche du mit Zustimmung des AG innerhalb der EZ ausüben darfst. Bis du diese gefunden hast, hast du Anspruch auf anteiliges ALG1. Bespreche das am besten im Vorfeld mit dem Amt, weise auf die neue Problematik wegen der Trennung hin. Wenn du dann eine neue Stelle hast, kannst du dir überlegen ob du nach der verlängerten EZ doch wieder zu dem alten AG zurück willst, oder ob du kündigst und dauerhaft beim neuen AG bleibst. Kannst du nicht verlängern, spreche mit dem Amt das du wegen der neuen Problematik leider den alten Vertrag nicht wieder antreten kannst, du ab sofort vor Ort eine neue Stelle suchst. Je nach Sachbearbeiter gibt es dann keine Sperre. Außer Aufhebungsvertrag mit dem alten AG bleibt nichts, er kann dich erst am ersten Arbeitstag kündigen, du kannst nicht mehr rechtzeitig kündigen vor EZ Ende. Bliebe nur Aufhebung bei dem der AG nicht zustimmen muss.

von Felica am 21.02.2019, 12:29



Antwort auf: Kündigung fehlende Kinderbetreuung

Meine EZ endet am 21.03.2019,da wird mein Sohn 1 Jahr alt. Natürlich könnte ich bei meinem jetzigen AG Vollzeit arbeiten. Würde bedeuten,mein Sohn muss 11 Stunden in die Kita(Dann hätte ich kein Kind bekommen müssen),Ich hätte 1 Wochenende im Monat frei und müsste alle Feiertage arbeiten gehen. Ich habe gestern mit dem AA telefoniert und sollte mich parallel beim Jobcenter melden um einfach mal beraten zu werden. Bei beiden Stellen wurde mir gesagt,dass meine Situation, sprich Arbeit und Kinderbetreuung nicht mehr unter einen Hut zu bekommen,sehr wohl ein Grund zur Kündigung seitens des AG ist. Nur macht es kaum ein AG,weil die Angst haben,dass man vors Arbeitsgericht zieht. Deswegen machen die heute alle Aufhebungsverträge,damit die auf der sicheren Seite sind. Ich suche auf Hochtouren einen neuen Job. Kürzere Strecke würde auch etwas mehr Geld bedeuten. Und eine Bemerkung,dass ich näher an meinen jetzigen AG ziehen soll, kam von keinem der beiden Ämter. Bei einem Aufhebungsvertrag/eigene Kündigung müsste ich schriftlich und ausführlich mitteilen, dass ich die Kinderbetreuung mit meinem jetzigen Job nicht mehr vereinbaren kann. Die Sperrzeit wird in jedem Fall geprüft, aber keiner kann im voraus sagen,ob die tatsächlich verhängt wird. Wechsel der Kita kommt nicht in Frage,der kleine hatte es schwer genug und einen Vollzeitplatz bekommt man auch nicht von jetzt auf gleich.

von NicoleZ89 am 22.02.2019, 23:56



Antwort auf: Kündigung fehlende Kinderbetreuung

Die Aussage "der AG kann kündigen" aus diesem Grund ist doch Quatsch. Und die Begründung liefert das Amt gleich selbst - weil du dann vor Arbeitsgericht gehen kannst. Eine Kündigung muß personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt sein. Wenn du auf Grund der Problematik zB immer wieder zu spät kommst, dann ist das ein Grund zur Kündigung (verhaltensbedingt). Wenn der AG Stellen abbauen muß und du er Sozialauswahl zu den Kündigungskandidaten gehörst, dann ist das auch ein Grund (betriebsbedingt). Wenn du dich derart verletzt, dass du nun dauerhaft deinen Job nicht mehr ausführen könntest - personenbedingte Kündigung (zB der Busfahrer, der nach Unfall querschnittsgelähmt bleibt). Aber "sie verdient zu wenig Geld und mehr Stunden arbeiten kann sie bei uns nicht, weil ihr Sohn dann 11 Stunden in der Kita ist und ihr Fahrtweg viel zu lang" - das ist eben genau kein Grund für den AG - und dann könntest du eben vor´s Arbeitsgericht. Oder der AG möchte, dass du mehr Std arbeitest, kann dir aber per Sozialauswahl eben nicht kündigen - dann bietet er einen Aufhebungsvertrag, weil die offizielle Kündigung eben vom Gericht garantiert nicht anerkannt würde. Aber das nur am Rande.

von cube am 23.02.2019, 07:53



Antwort auf: Kündigung fehlende Kinderbetreuung

Also wenn man dir beim Amt wirklich gesagt haben sollte, der AG darf dir wegen der Kinderbetreuung kündigen, dann gehören diese Leute gefeuert. Den das ist kompletter Mist. Kündigen darfst Du als AN, nicht der AG. ich vermute mal ganz stark du hast dich einfach verhört und AG und AN vertauscht. Dein Problem ist das du dich nicht vorher gekümmert hast. Deshalb kannst du nicht mehr rechtzeitig kündigen. Deshalb sagen dir hier auch alle, es bleibt nur ein Aufhebungsvertrag. Der Gesetzgeber sagt sehr klar, kündigt der AN zum Ende der EZ, muss er dieses 3 Monate vor Ablauf der EZ machen. Du hättest die Kündigung also spätestens am 21.12.2018 dem AG übergeben müssen. Hast du versäumt, also bleibt dieser Weg nicht mehr. Bliebe entweder zu einem Datum vorher zu kündigen, je nachdem wie deine vertraglichen Kündigungszeiten sind, oder aber zu danach. Danach würde bedeuten, du müsstest aber arbeiten gehen bis die Kündigung durch ist, außer der AG stellt dich entsprechend drei oder du kannst mit Urlaub überbrücken. Da ich mal davon ausgehe, das alles wird nicht passieren. bleibt als einziger Weg wie mehrmals erwähnt Aufhebungsvertrag. Es kann hier niemand was dafür wenn du dich nicht rechtzeitig drum kümmerst um entsprechende Fristen einhalten zu können. Ob das eine Sperre mit sich bringt, auch weil du so spät dran bist, ist eben Sache des Beraters dort, das wird dir niemand hier beantworten können. Du wusstest seit langem das dieses Problem irgendwann akut werden wird, denn dir muss doch schon vor Geburt klar gewesen sein das der Job so nicht weiter machbar ist wenn soweit weg. Der Seitenhieb, dann hättest du kein Kind bekommen müssen ist also ein selbst gemachtes Problem. Einfachste Option wäre einfach gewesen länger EZ zu nehmen und sich dann einen TZ-Job vor Ort zu suchen den man in der EZ machen kann. oder sich entsprechend frühzeitig um einen neuen Job zu kümmern. Das alles wirst du jetzt nicht gerne hören, mag niemand hören, sind aber einfach die Fakten. Sei also froh wenn man dir jetzt versucht zu helfen und die Optionen aufführt welche noch zur Verfügung stehen.

von Felica am 23.02.2019, 09:35



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