Kündigung eines auf die Elternzeit befristeten Vertrages

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung eines auf die Elternzeit befristeten Vertrages

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe seit Januar 2010 einen auf die Dauer der Elternzeit befristeten Teilzeitvertrag bei meinem alten Arbeitgeber. Diesen möchte ich nun vorzeitig kündigen. Im Vertrag steht nur die Klausel "Eine ordentliche Kündigung ist möglich." Lässt sich pauschal sagen, welche Kündigungsfrist ich habe? Laut Vertrag VOR der Elternzeit wären es 3 Monate zum Monatsende - aber gilt dies nun auch für diesen Vertrag? Vielen Dank für eine kurze Auskunft, Andrea

Mitglied inaktiv - 23.03.2010, 22:21



Antwort auf: Kündigung eines auf die Elternzeit befristeten Vertrages

Hallo, in der EZ nach den gesetzl./ vertragl. Fristen, zum Ende mit Frist 3 Mo. Achten Sie darauf, nur die TZ und nicht den ganzen Vertrag zu kündigen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.03.2010



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