Sehr geehrte Frau Bader, ich habe seit Januar 2010 einen auf die Dauer der Elternzeit befristeten Teilzeitvertrag bei meinem alten Arbeitgeber. Diesen möchte ich nun vorzeitig kündigen. Im Vertrag steht nur die Klausel "Eine ordentliche Kündigung ist möglich." Lässt sich pauschal sagen, welche Kündigungsfrist ich habe? Laut Vertrag VOR der Elternzeit wären es 3 Monate zum Monatsende - aber gilt dies nun auch für diesen Vertrag? Vielen Dank für eine kurze Auskunft, Andrea
Mitglied inaktiv - 23.03.2010, 22:21