Frage: Kündigung einer Versicherung

Hallo Frau Bader, ich habe mal eine Frage - so ganz aus der Reihe des Mutterschutzes. Mein Mann hat sich beim Fußball die Archillissehne durchgerissen. Fremdverschulden liegt nicht vor. Nun will die Unfallversicherung das Krankenhaustagegeld nicht bezahlen, da für sie kein Unfall vorliegt - es ist beim Laufen passiert. Meine Frage ist die, kann ich die Versicherung kündigen, wenn keine Zahlung erfolgt? Vielen Dank für Ihre Antwort. Daniela Schröder

Mitglied inaktiv - 09.12.2002, 08:23



Antwort auf: Kündigung einer Versicherung

Hallo, sorry-bitte die Hinweise lesen. Hier gibt es nur Tips zum Thema rub. NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.12.2002



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