Hallo Frau Bader, eine weitere Frage. Wenn ich 2 Jahre Elternzeit beantrage, mich aber nach 1 Jahr doch entscheide wieder zu arbeiten, aber in einer anderen Firma , kann ich dann einfach kündigen? Oder kann mir da ein Strick draus gedreht werden, weil ich 2 Jahre angegeben habe?
Unter 30 Std könnte ich ja jederzeit in einer anderen Firma beginnen oder?
von
Eima
am 03.11.2016, 13:36
Antwort auf:
Kündigung durch mich in Elterzeit
Hallo,
ja, mit Frist 3 Mo zum ende der EZ u in der Zeit mit den vertraglichen bzw gesetzlichen Fristen.
Ansonsten können Sie mit Zustimmungd es Ag auch bis zu 30 Std/ Wo bei einem anderen AG arbeiten
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.11.2016
Antwort auf:
Kündigung durch mich in Elterzeit
Vielen Dank!!!
von
Eima
am 03.11.2016, 21:07