Sehr geehrte Frau Bader,
ich befinde mich derzeit im EU. Ich habe beiläufig von meinem Arbeitgeber erfahren (anschliessend mich beim Amtsgericht nach einer Insolvenzanmeldung der Firma erkundigt), das er Insolvenz angemeldet hat. Heute soll ich dem Insolvenzbeauftragten eine Mail mit Bestätigung, dass ich davon in Kenntnis gesetzt und gekündigt worden bin schicken. Incl. Steuernummern, Sozialversicherungsnummern, damit er die Rentenbeträge/Gehalt ect. überweisen kann. Morgen am 01.10.14 ist ein Termin mit dem Insolvenzberater.
Ich bin weder mündlich noch schriftlich gekündigt worden. Ebenso habe ich in einem anderen Forum hier gelesen, dass er das bei der Aufsichtsbehörde erfragen muss, ob ich gekündigt werden darf. Auch hat er mehrere Firmen....
Wie verhalte ich mich? Was ist das für eine Aufsichtsbehörde?
Auch steht noch eine mündlich vereinbarte Provision seit 9 Monaten offen, die er nun nicht zahlen will.
Vielen lieben Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Y. Naumann
von
mcocon@hotmail.de
am 30.09.2014, 13:02
Antwort auf:
Kündigung durch Insolvenz während Erziehungsurlaub möglich?
Hallo,
wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, in EZ oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht.
Wenn Sie nicht kündigen, läuft die EZ (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr in EZ).
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung.
Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EZ. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr.
Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen.
Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt.
Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben.
Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten).
Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.10.2014