Hallo Frau Bader...
also, hier die Fortsetzung... Ich bin jetzt knapp 5 Jahre bei der Firma.
Mein AG hat sich nicht mehr mit mir in Verbindung gesetzt, dafür aber gleich sein Rechtsanwalt. Dieser hat mir 3 Monatsgehälter Abfindung plus 3 Monate Freistellung plus Gehalt geboten.
D.H. Erster Arbeitsag wäre der 30.12.06 ... Der Rechtsanwalt sagte ich bekomme die Kündigung zum 02.01.07 und bin bis 31.03.07 freigestellt bei vollem Gehalt...
Was muß ich jetzt noch beachten. Ich habe nichts schriftliches sondern nur die mündliche Zusage des Rechtsanwaltes, das es so ablaufen wird. Wenn ich also am 30.12.06 bzw 02.01.07 nicht an der Arbeit erscheine, weil ich ja die Kündigung erwarte, kann mir der AG einen Strick daraus drehen?
Bitte um Antwort...
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 13.12.2006, 22:34
Antwort auf:
Kündigung durch AG mit Abfindung
Hallo,
wer schreibt bleibt..wie wollen Sie es sonst beweisen?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.12.2006
Antwort auf:
Kündigung durch AG mit Abfindung
Bestätige schriftlich und Per Einschreiben, was Dir der Anwalt mündlich mitgeteilt hat. wenn die Firma dem nicht widerspricht, sollte es keine Probleme geben. Ansonsten soltlest Du dort zum ersten Arbeitstag wieder erscheinen.
Wobei ich nicht verstehe, dass die Kündigung zum 1.2. ausgesprochen wird und Du bis zum 31.03. freigestellt wird. Wird die Kündigung AM 1.2. ausgesprochen und zu Wann?
Mitglied inaktiv - 14.12.2006, 22:52
Antwort auf:
Kündigung durch AG mit Abfindung
Hallöle...
die Kündigung wird am 2.1.07 für den 31.03.07 ausgesprochen... aber die stellen mich frei..
Mitglied inaktiv - 15.12.2006, 19:33