Hallo Frau Bader, der AG kann einem bekanntlich im Erziehungsurlaub nicht kündigen, es sei denn schwerwiegende Dinge wie Firmenpleite verhindern eine Weiterbeschäftigung.Wenn lediglich die Aushilfekraft, die den AN während des Mutterschutzes vertreten hatte, weiterbeschäftigt werden soll, ist das sicher kein schwerwiegender Grund dem AN im Erziehungsurlaub zu kündigen, oder? Muß man gegen eine solche Kündigung klagen, oder kann man die einfach so ignorieren? Immerhin wäre ja bei einer Kündigungsschutzklage eine Frist von(glaub ich) 3 Wochen einzuhalten. Danke im Voraus für die Antwort Gruß, Sabine
Mitglied inaktiv - 05.10.2000, 15:08