Kündigung des Arbeitsverhältnisses

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Hallo Frau Bader Im Juli 2001 läuft mein Erziehungsurlaub aus.Da ich nicht wieder bei meiner alten Firma anfangen möchte muß ich doch 6 Monate vorher kündigen,oder? Oder ist es möglich das man mir kündigt? Wie muß diese Kündigung aussehen? Gibt es da vielleicht einen Vordruck? Vielen Dank Malinchen

Mitglied inaktiv - 07.11.2000, 13:23



Antwort auf: Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Liebes Malinchen, wenn Sie jetzt, also während des EU kündigen wollen, gelten die üblichen Küfristen, also vier Wochen. Zum Ende des EU beträgt die Küfrist drei Monate. Seit 01.05.2000 muß eine Kündigung schriftlich erfolgen. Einen Vordruck gibt es nicht, die Kü muß deutlich als solche erkennbar sein und die wichtigen Daten enthalten. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.11.2000



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