Kündigung der Teilzeitbeschäftigung 2 Wochen vor Beginn?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung der Teilzeitbeschäftigung 2 Wochen vor Beginn?

Sehr geehrte Frau Bader, 2 Wochen nach der Geburt meiner Tochter Juli 2001) teilte ich meinem AG mit, daß ich gern ab 01.09.2002 Teilzeit bei ihm arbeiten würde. Im Juni 2002 besprach ich mit meinem AG die Details (16 h/Woche, an welchem Tag usw.)und wir sind verblieben, daß ich am 01.09.2002 kommen kann. Dies wurde aber nur mündlich vereinbart. Jetzt bekam ich ein Schreiben, daß sie mich "ab 01.09.2002 nicht beschäftigen können, ich aber das Recht habe mir eine andere Teilzeitbeschäftigung zu suchen". Gründe wurden nicht genannt. Alle Bedingungen (min. 15 Mitarbeiter, ich bin 10 Jahre in der Firma usw.) sind erfüllt. Was kann ich nun tun? Ich würde gern bei meinem alten AG in Teilzeit arbeiten. Liebe Grüße Leonie

Mitglied inaktiv - 17.08.2002, 22:16



Antwort auf: Kündigung der Teilzeitbeschäftigung 2 Wochen vor Beginn?

Liebe Leonie, Sie haben einen Anspruch, die Frage ist aber der Beweis des mündl. Vertrages. Haben Sie dafür Zeugen? Dann können Sie den Ag zwingen. Sonst sieht es schlect aus. Der Anspruch auf Teilzeit im EU besteht nur, wenn das Kind nach dem 01.01.01 geboren ist. AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.08.2002



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Kündigung der Teilzeitbeschäftigung 2 Wochen vor Beginn?

Sehr geehrte Frau Bader, 2 Wochen nach der Geburt meiner Tochter Juli 2001) teilte ich meinem AG mit, daß ich gern ab 01.09.2002 Teilzeit bei ihm arbeiten würde. Im Juni 2002 besprach ich mit meinem AG die Details (16 h/Woche, an welchem Tag usw.)und wir sind verblieben, daß ich am 01.09.2002 kommen kann. Dies wurde aber nur mündlich vereinbart....


Kündigung meiner Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe zur Geburt meines Kindes 3 Jahre Elternzeit beantragt.Diese läuft demnach noch bis März 2015. Mein befristeter Vollzeitarbeitsvertrag ist bereits in der Elternzeit iim vergangenen Sommer ausgelaufen und der Arbeitgeber hat mir einen unbefristeten Teilzeitvertrag gegeben. Nun sind wir in den ersten 12 Monaten der Eltern...


Elternzeit und Kündigung

Hallo Frau Bader,  meine Elternzeit endet am 30.5. und ich würde gerne zum 31.5. kündigen. Mein neuer Vetrag ist aber noch nicht da, sodass ich ungern Ende Februar kündigen möchte. Daher meine Frage: Ist es richtig, dass die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit in diesem Fall nicht gelten, sondern nur noch die vertragl...


Aufhebungsvertrag oder Kündigung

Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber bietet mir keine Stelle nach den ursprünglichen Arbeitszeiten nach der Elternzeit an. Ich habe auch schon echt viel herum diskutiert und komme einfach nicht weiter. Psychisch nimmt mich die Situation ziemlich mit. Im Arbeitsvertrag steht gar nichts zu den Arbeitszeiten, in der Stellenbeschreibung hieß es w...


Mutterschutzgeld nach Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung

Hallo Frau Bader, ich bin im Beamtenverhältnis. Ich habe zwei Kinder und befinde mich aktuell noch in Elternzeit. Ich arbeite während der Elternzeit Teilzeit bei meinem Arbeitgeber, auf 20%.  Mir stellt sich die Frage wie viel Mutterschutzgeld ich bekomme, wenn ich während der noch laufenden Elternzeit schwanger werden würde und entbinde. Be...


Kann ich durch Kündigung meine Elternzeit frühzeitig beenden?

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet eigentlich am 16.09.2024. Nun habe ich erfahren, dass ich nach der Elternzeit in einem anderen Arbeitsbereich arbeiten müsste (anstatt als Erzieherin in der Krippe, im Elementarbereich). Da ich dies nicht möchte, würde ich kündigen und den Arbeitgeber wechseln. Ich könnte zum 01.08.2024 bei einem ...


Resturlaub bei Kündigung in der EZ

Guten Tag Frau Bader, Zu meiner Situation : ich bin im Juli schwanger geworden & direkt ins Beschäftigungsverbot gegangen. Derzeit bekomme ich Mutterschutzgeld. Mein ET wäre der 31.03.. soweit ich das richtig überblicken kann, habe ich für 2023 ein Resturlaub von 7 Tagen. Und angenommen mein Mutterschutz würde bis Ende Mai gehen wenn der kleine...


Fristlose Kündigung Kiga Vertrag durch Eltern

Sehr geehrte Frau Bader Nach einer erneuten Verletzung der Aufsichtspflicht im Kindergarten, die zu einer Kopfverletzung geführt hat, haben wir uns (auch nach Rücksprache mit der Gemeinde) entschieden, den Vertrag fristlos zu kündigen.  An sich hat nicht der Vorfall direkt, sondern die Aussprache mit der Gruppenleitung zu unserer Entscheidung g...


Betrieb während Elternzeit eingestellt, keine Kündigung erhalten

Hallo Frau Bader, Mein Arbeitgeber hat den Betrieb während meiner Elternzeit eingestellt. Ich habe keine Kündigung erhalten und alle Mitarbeiter sind schon freigestellt worden, heißt ich habe auch keinen Ansprechpartner mehr.  Anfang August endet meine Elternzeit. Mal davon abgesehen, dass es sehr dreist ist, dass mich niemand informiert hat –...


Kündigung zum Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich mein Arbeitsverhältnis zum Ende meiner Elternzeit kündigen möchte, beträgt die Kündigungsfrist ja grundsätzlich 3 Monate. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und wenn ich regulär (also nicht zum Ende der Elternzeit) kündigen würde, wäre meine Kündigungsfrist deutlich länger, da ich schon über 10 Jahre in dieser ...