Frage: Kündigung der Arbeitsstelle

Guten Tag, nach langem und unschönem Hin und Her hat mir mein AG zum Ende der Elternzeit eine Teilzeitstelle zu so schlechten Bedingungen angeboten, dass ich sie nicht angenommen habe. Stattdessen habe ich fristgerecht gekündigt: Die Elternzeit endete am 17. Mai, ich habe am 15. Mai sechs Wochen zum Quartalsende am 30. Juni gekündigt. Meine Hausärztin wird mich bis dahin krank schreiben -- aufgrund von Mobbing. Mein AG hat mich in den letzten Wochen massiv unter Druck gesetzt. Heute kam die erste Gehaltsabrechnung, mein AG hat nur ein Gehalt für die Teilzeitstelle überwiesen. Mit der Begründung im Jahr 2001 hätte ich (während der Elternzeit meines ersten Kindes) bereits einen Teilzeitvertrag mit ihm gehabt. Hat der AG recht? Mit liebem Gruß MariaLü

Mitglied inaktiv - 30.05.2006, 18:01



Antwort auf: Kündigung der Arbeitsstelle

Hallo, entscheidend ist, welcher Vertrag im Moment gilt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.05.2006



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