Sehr geehrte Frau Bader, Ich hatte mich bei Ihnen wegen einer erneuten Schwangerschaft in der Elternzeit erkundigt. Da hatten sie mir geantwortet, dass ich meine bestehende Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutz kündigen kann. Dafür gebe es keine bestimmte Frist und der Arbeitgeber muss dem zustimmen bzw es akzeptieren. Jetzt habe ich heute mit einer Bekannten gesprochen, die bei der Stadt arbeitet. Sie meinte, dass mein Arbeitgeber die Möglichkeit hat mich innerhalb von 4 Wochen nach Zugang meiner Kündigung der Elternzeit zu kündigen. Obwohl ich schwanger bin und meine vorzeitig beendete Elternzeit nahtlos in den Mutterschutz übergeht. Jetzt bin ich verwirrt. Mein Arbeitgeber hat mich im Zuge einer Betriebsübernahme übernommen, möchte mich allerdings nicht beschäftigen. Jetzt bin ich natürlich in Sorge, dass er mich kündigen will. Daher meine Frage an Sie, besteht die Möglichkeit für ihn? Sollte ich mit meiner Information an ihn noch warten? Der errechnete Termin ist Mitte Mai, dh der Mutterschutz würde Ende März/ Anfang April starten. Besten Dank für Ihre Antwort und liebe Grüße
von CoraV am 06.01.2017, 20:30