hallo! mien arbeitgeber meldet am 01.09. insolvenz an. die 3 letzten monate haben wir schon insolvenzgeld bekommen. es soll eine auffanggesellschaft geben, in die ich wegen der schwangerschaft aber nicht übernommen werde. kann ich gekündigt werden? (bin schwanger, muschu beginnt am 05.10. - habe seit 01.07. beschäftigungsverbot). frage zur elternzeit: wenn ich gekündigt würde, wäre ich ja arbeitslos. muß ich nach dem muschu dann elternzeit nehmen, oder kann ich mich arbeitslos melden? ich habe noch 1 jahr elternzeit vom 1. kind "übrig". viele grüße babby
Mitglied inaktiv - 23.08.2005, 09:26