Guten Tag Frau Bader, ich erwarte mitte November (vorauss. ET 16.11.16) mein 2. Kind. Ich habe nach der Geburt meines ersten Kindes 3 Jahre Elternzeit beantragt. Da ich aber nach einem Jahr wieder arbeiten gehen wollte und mich meine Chefin nicht zurück nehmen konnte, habe ich während der Elternzeit bei einem anderen AG auf Minijob-Basis gearbeitet. Meine Mutterschutzfrist beginnt vorauss. am 5.10.16, vorher möchte ich dann gerne meine alte Elternzeit bei meiner Chefin vorzeitig kündigen, damit mein altes Arbeitsverhältnis wieder auflebt. Meine Frage ist jetzt was ich mit meinem anderen AG mache, bei dem ich während der Elternzeit gearbeitet habe? Muss ich bei ihm dann ganz normal kündigen? Über eine Antwort Ihrerseits würde ich mich sehr freuen. MfG
von Klara S. am 02.07.2016, 20:42