Frage: Kündigung bei Elternzeit

Hallo, ich bin während meiner 2-jährigen Elternzeit auf Grund eines Arbeitsplatzwechsel meines Mannes umgezogen. Es ist noch 1 Jahr und 2 Monate Elternzeit geblieben. Falls ich ein drittes Jahr Elternzeit beantragen möchte, bis wann muss der Antrag raus? Ich habe meiner Firma mitgeteilt, das ich umgezogen bin und die haben mir angeboten, damit wir den Arbeitsvertrag kündigen. Welche Einflüß hat Kündigung in dieser Moment auf meine Elternzeit und Elterngeld? Oder soll ich am besten bis Ende meiner Elternzeit beschäftigt werden? Hat die frühe Kündigung in der Elternzeit einen Einfluss auf eine Sperre bei Arbeitsamt? Danke.

von Iwona85 am 30.08.2018, 20:29



Antwort auf: Kündigung bei Elternzeit

Hallo, EZ hat nur den Vorteil, dass Sie beitragsfrei kk-versichert sind. Verlängern müssen Sie 7 Wo vorher schriftl. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.09.2018



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