Hallo!
Bin noch in EZ von 2.Kind. habe zum Ende selbst gekündigt und nun wieder schwanger. Der ET liegt aber noch in der EZ.
1. Bleibt die Kündigung bestehen?Wie ist das mit dem Muschu?
2. Kann ich die Kündigung wieder rückgängig machen und erneut 3Jahre EZ nehmen?
vielen Dank für eine Antwort
Mitglied inaktiv - 01.03.2007, 11:18
Antwort auf:
Kündigung aufheben?
Hallo,
nein, geht leider nicht - es sei denn, der Ag stimmt zu!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.03.2007
Antwort auf:
Kündigung aufheben?
Hallo,
DU hast gekündigt, also entscheiden, daß Du das Arbeitsverhältnis nicht fiórtsetzen willst.
Warum sollte eine neue SS daran etwas ändern?
Nein grundsätzlich kannst Du die Kündigung nicht zurücknehmen, an eine abgegebene Willenserklärung ist man als erwachsener Mensch gebunden. Der AG hat sich ja auch drauf eingestellt.
Wenn der AG zustimmt, ist natürlich "alles" möglich.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 01.03.2007, 11:52
Antwort auf:
Kündigung aufheben?
Gibt es da nicht diese 2-Wochenfrist?!?
Wenn man selber kündigt und dann feststellt dass man schwanger ist, darf man glaube ich innerhalb von 2 Wochen die Kündigung zurücknehmen.
LG;
Anna
Mitglied inaktiv - 01.03.2007, 18:47
Antwort auf:
Kündigung aufheben?
Anders wird ein Schuh draus :-)
Wenn man die Kündigung des AG erhält kann man innerh. von 2 Wochen den besonderen Kündigungsschutz geltend machen, wenn man schwanger ist :-)
Wenn man selbst Kündigt hat genau gar keinen Schutz. Wozu auch?
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 02.03.2007, 10:52