Guten Tag, Sie haben mir schonmal meine Frage beantwortet, ob man trotz Schwangerschaft bei einer Werkschließung gekündigt werden darf. Sie sagten, dass es geht, wenn die Behörde dazu stimmt. Es ist nun so, dass diese Woche die Kündigungen raus gehen. Müsste die Schwangere dann die Erlaubnis der Kündigung vom Amt auch als Kopie bekommen? Was kann man tun, wenn die Genehmigung noch garnicht eingholt wurde, aber die Kündigung trotzdem verschickt wird?? Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 24.11.2009, 10:28