Frage: Kündigung, Sperrzeit

Hallo Jetzt am 23.06. endet der Erziehungsurlaub für meine 2.Tochter. Heute habe ich meinen Arbeitgeber angerufen,er möchte, dass ich zu den alten Bedingungen( 37,8Sdt/Woche; Mind. 3x bis 18 Uhr) wieder anfangen soll oder ich muss kündigen. Dabei hat er im Januar noch gesagt dass er mir kündigt, ich habe somit noch nichts unternommen.Ist leider nur ein Minibetrieb mit nur 3 angestellten. Eine Betreuung(Kiga) für meine Mäuse hätte ich nur bis 16.00 Uhr gehabt.Ich wäre gern wieder arbeiten gegangen. Gibts da ne Sperrzeit vom Arbeitsamt, wenn ich wegen den abendlichen Betreuungsproblemen kündige? Wirklich fristgerecht zum Ende des Erziehungsurlaubes kann ich jetzt ja wohl nicht mehr kündigen.Zu welchem Termin eigentlich überhaupt kündigen?Mit welchen Konsequenzen von der Arbeitgeberseite her habe ich denn jetzt zu rechnen, denn Aufgrund des Gespräches im Januar habe ich meine Töchter nur bis 13.00 Uhr im KiGa angemeldet und könnte bis zum Kündigungsende nicht mehr arbeiten. Kann er da irgendwelche Forderungen an mich stellen? Danke schon mal für Ihre Antworten

Mitglied inaktiv - 12.06.2006, 13:40



Antwort auf: Kündigung, Sperrzeit

Hallo, Sie haben keinen Anspruch auf Verringerung und müssen deshalb kündigen. Ihr Ag wird sich wohl kaum der verkürzung der Frist entgegensetzen, ansonsten kann er wenig tun, wenn Sie nicht arbeiten gehen. Ob Sie gesperrt werden, kann nur der Sachbearbeiter im Einzelfall entscheiden, wohl eher aber nicht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.06.2006



Antwort auf: Kündigung, Sperrzeit

Kann ich da auch fristlos kündigen?

Mitglied inaktiv - 12.06.2006, 18:01



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