Hallo, Frau Bader
ich weiß nicht ob ich hier richtig bin mit meiner Frage aber ich hoffe sie können mir helfen:
Ich müsste meinen Mietvertrag 6 Monate im voraus kündigen; die Wohnung ist ziemlich klein nun da wir ein Kind haben und ich hätte ein gutes Angebot für eine größere Wohnung - dieser Vermieter will natürlich nicht ein halbes Jahr warten.
Besteht die Möglichkeit wegen dieser Gründe die Kündigungsfrist nicht einzuhalten... weil eben in der Zwischenzeit das Kind da ist und die Wohnung zu klein; nicht kindgerecht usw. oder kann der Vermieter darauf bestehen?
Danke für die Antwort
Anni
Mitglied inaktiv - 24.07.2009, 11:34
Antwort auf:
Kündigung Mietvertrag
Ein befristeter Mietvertrag für eine Zwei-Zimmer-Wohnung kann vorzeitig aufgelöst werden, wenn Nachwuchs erwartet wird. Es ist dann nicht zumutbar, unfreiwillig in derart beengten Wohnverhältnissen zu leben. LG Braunschweig (AZ: 6 T 86/98
Unter Umständen würde ich sofort für Nachmieter sorgen, und diese dem Vermieter vorschlagen....
Auf die Antwort bin ich mal gespannt.
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 24.07.2009, 16:19
Antwort auf:
Kündigung Mietvertrag
Danke inzwischen. werd jetzt mal mit dem Vermieter sprechen und dann sehn wir ja... Ich schreib dir wies ausgegangen ist.
Anni
Mitglied inaktiv - 25.07.2009, 20:52