Hallo,
da ich eine 5monatige Kündigungsfrist zum Quartalsende habe und mit meinem Mann umziehe, habe ich meinen Job zum Sommer gekündigt. Nun bin ich erfreulicherweise während der laufenden Kündigungsfrist schwanger und wahrscheinlich wegen einer chronischen Grunderkrankung bis zum Ende der SS krankgeschrieben.
1. Erhalte ich trotz der Kündigung Krankengeld für die gesamte Zeit der SS?
2. Wie sieht es mit einem Anspruch auf Elterngeld nach der Geburt aus?
Danke schon einmal für eine Antwort!
von
tini_smurf
am 11.02.2014, 18:20
Antwort auf:
Kündigung Krankschreibung und Elterngeld
Hallo,
1. Ja
2. Sie haben selbst verständlich Anspruch auf Elterngeld, wegen des Krankengeld-Bezuges wird dies aber niedriger sein.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.02.2014
Antwort auf:
Kündigung Krankschreibung und Elterngeld
1) weiß ich nicht.
2) Anspruch auf Elterngeld hast du. Aber zur Berechnung werden die letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt herangezogen. Krankengeld ist aber kein Einkommen (es sei denn, die Krankheit ist schwangerschaftsbedingt), wird also mit Null Euro berechnet und zieht den Schnitt nach unten.
Wie wirst du nach Vertragsende krankenversichert sein?
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 12.02.2014, 10:09