Frage: Kündigung KiGa-Platz

Hallo Frau Bader, ich habe bereits vor 2 Wochen den Vertrag für den KiGa-Platz (ab September 2010) unterschrieben, möchte diesen aber nun doch wieder kündigen. Im Vertrag selber stehen keine Kündigungsfristen, aber es wird auf die KiGa-"Broschüre" verwiesen. Dort steht drin: "Den Kindergartenplatz können sie unter Einhaltungspflicht von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Eine Kündigung zum Ende des Kindergartenjahres muss bis spätestens 31. Mai erfolgen." Nun meine Frage. Gelten die 4 Wochen Kündigungsfrist ab dem Tag des Vertragsabschlusses oder ab Inanspruchnahme des KiGa-Platzes September 2010? Schon mal Danke und lg carry

Mitglied inaktiv - 02.03.2010, 15:46



Antwort auf: Kündigung KiGa-Platz

Hallo, bitte die Hinweise lesen - indiv. Vertragsfragen darf ich hier nicht beantworten. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.03.2010



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