Liebe Nicole, ich befinde mich seit Anfang 2001 im Erziehungsurlaub, arbeite jedoch bei meinem biesherigen Arbeitgeber in Teilzeit (16 Std wöchentl.) Im Zuge einer Kündigungswelle wurde mir zunächst eine Kündigung ohne GAA-Genehmigung zugestellt, die ja in dem Fall unwirksam ist. (wurde mir vom Arbeitsgericht, GAA etc. mitgeteilt.) Daraufhin hat mein AG eine Genehmigung für die Kündigung des Teilzeitarbeitsverhältnisses erwirkt, die aber an die Bedingung geknüpft ist, dass mein Softwarebereich ersetzt wird. Diese Bedingung ist nach wie vor nicht erfüllt, trotzdem hat mir mein AG nochmals (leider in meiner Abwesenheit - er wußte, dass ich über Weihnachten Urlaub hatte) per Einwurf-Einschreiben gekündigt. Mir wurde das Schreiben aufgrund meines Urlaubs erst eine Woche später, genau am 24.12., von einer Freundin nachgeschickt. Meine Fragen: 1) Ist eine Kündigung, die die Bedingung des GAA offensichtlich mißachtet, überhaupt wirksam und bedarf der Kündigungsschutzklage? 2.) Wenn ja: Gilt die 3-Wochen-Frist vom Punkt des Erhalts des Schreibens? Ich habe gehört, dass man im Falle, dass die Kdg. zu erwarten war, nicht auf den Zeitpunkt des persönlichen Erhalts des Schreibens pochen kann... (Das Problem ist, dass ich über die Weihnachtstage weder AG noch Anwalt erreichen konnte und nur schriftlich per Einschreiben Einspruch aus o.g. Gründen eingelegt habe). Die "formale" Kdg-Schutzklage wurde erst gestern gefaxt. Vielen Dank im voraus Claudia H.
Mitglied inaktiv - 11.01.2002, 09:12