Frage: Kündigung Frist

Sehr geehrte Frau Bader, Ich möchte mein Arbeitsverhältnis zum Ende des nächsten Monats (September 2018) kündigen. Bis Ende August bin ich noch in Elternzeit. Wann muss ich die Kündigung zustellen? Spätestens am 02.09.2018, oder? Dies ist aber ein Sonntag. Reicht es aus, wenn ich die Kündigung am 01.09.2018 in den Briefkasten werfe, dieser wird aber erst am 03.09.2018 geleert. Ist das mein Problenm? Würde ich bereits am 31.08.2018 kündigen, habe ich doch eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten, da ich aus der Elternzeit heraus kündige. Oder genügt es, wenn ich die Kündigung am 03.09.2018 persönlich abgebe? Mit freundlichen Grüßen Biggi

von Nunimon am 28.08.2018, 15:12



Antwort auf: Kündigung Frist

Hallo, wenn Sie ZUM Ende der EZ kündigen, beträgt die Frist 3 Mo. Ansonsten gilt das, was im Vertrag steht (Ansonsten 4 Wo zum 15. oder Monatsende, § 622 BGB) Lieeb Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.08.2018



Antwort auf: Kündigung Frist

Es kommt darauf an, wie lange deine persönliche Kündigungsfrist ist. Gibt es dazu eine vertraglichE Regelung? Ansonsten einen Kündigungsfrist von 3 Monaten "aus der Elternzeit heraus" gibt es nicht. Wenn du zum Ende der Elternzeit kündigen möchtest, dann beträgt die Frist 3 Monate.

von chrissicat am 28.08.2018, 15:18



Antwort auf: Kündigung Frist

Du hast da ein Verständnisproblem: Würdest Du ZUM ENDE der EZ kündigen, wären es 3 Monate. Also wenn Du Zum 31.8. kündigen würdest. Du kündigst aber zu einem Zeitpunkt NACH der EZ, also gilt normale Kündigungsfrist wie vertraglich geregelt. Gruss D

von desireekk am 28.08.2018, 17:23



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