Guten Tag, Ich habe meinen Fitnessvertrag zum 15.11.2009 abgeschlossen. Im Januar bin ich schwanger geworden. Ab 01.05.2009 bis 31.01.2010 habe ich meinen Vertrag stillgelegt (8 Euro monatlich Gebühren bezahlt). Jetzt bin ich erneut schwanger geworden. Kann auch nicht trainieren, da mein Körper sehr schwach ist. Habe den Vertag fristlos gekündigt und folgende Antwort bekommen: Reguläre Kündigungsbestätigung zum 14.09.2011 mögliche Endabrechnung zum vorzeitigen Ende 31.05.10 Liebe Nella, ich nehme Bezug auf Deine Kündigung, die am 13.04.2010 per Email eingegangen ist. Hiermit bestätigen wir Dir vorab Deine Kündigung fristgerecht zum 14.09.2011. Dein Vertrag hat am 15.11.08 mit einer Grundlaufzeit von 12 Monaten begonnen und verlängert sich immer um 6 Monate, wenn er nicht mindestens 2 Monate vorher schriftlich gekündigt wird. Hinzu kommt bei einer Kündigung die stillgelegte Zeit. Insgesamt hast du 11 Monate stillgelegt. Daher kommt der o.a. reguläre Kündigungstermin zustande. Aufgrund Deines Wunsches der vorzeitigen Beendigung des Vertrages und Nichteinhaltung der vereinbarten Vertragslaufzeiten / Kündigungsfristen ergibt sich laut den AGB´s folgende mögliche Endabrechnung zum 31.05.2010 auf Kulanz: Vertragsbeginn: 15.11.08 vorzeitiges mögl. Vertragsende: 31.05.10 Monatlicher Beitrag: 44,90 Euro (lt. Vertrag) Beitrag 15.11.08 - 31.05.10 16,5 Monate x 44,90 Euro = 740,85 Euro Ausweis einmalig 9,90 Euro med. Startpaket einmalig 29,90 Euro zur Zahlung fällig: 780,65 Euro bereits von Dir gezahlt: 246,95 Euro (5,5 Monate x 44,90 Euro) Ausweis einmalig 9,90 Euro med. Startpaket einmalig 49,90 Euro Insgesamt von Dir bezahlt 306,75 Euro Offener Restbetrag 473,90 Euro Solltest Du das vorzeitige Vertragsende zum 31.05.2010 in Anspruch nehmen wollen, ist der o.a. Restbetrag in Höhe von 473,90 sofort zur Zahlung fällig. Sollte bis zum 29.04.10 kein Geldeingang erfolgt sein, wird am 01.05.2010 bis zum regulären Ende 14.09.2011 der aktuelle Beitrag in Höhe von 44,90 Euro (insgesamt fällig bis zum 14.09.11 - 740,85 Euro) weiter abgebucht. Sollte der Abbuchung widersprochen werden, weise ich vorsorglich darauf hin, dass wir dann die Geltendmachung der fälligen Beiträge notfalls gerichtlich durch unsere Rechtsanwältin geltend machen werden. Solltest Du aufgrund deiner erneuten Schwangerschaft den Vertrag lieber erneut stilllegen lassen, benötigen wir bis spätestens zum 29.04.2010 eine ärztl. Bescheinigung über die erneute Schwangerschaft mit voraussichtl. Geburtstermin und die Mitteilung, welche Monate Du gerne stillegen lassen möchtest. Stilllegegebühr 8 Euro/Monat. Die erneut stillgelegte Zeit würde sich bei einer erneuten neuen Kündigung ebenfalls an das Vertragsende hängen. Ist es richtig? wie kann ich gegen den Fitnessstudio vorgehen? Ich habe nicht 5,5 Monate bezahlt, sondern 8,5 Monate plus Stilllegungsgebühren. Danke für die Antwort
Mitglied inaktiv - 19.04.2010, 15:52