Hallo Frau Bader,
ja das Thema gab es schon x mal daher nur ganz kurz:
Habe ich das richtig verstanden dass zum Ende der EZ 3 Monate Frist einzuhalten sind, wärenddessen nur die vertragliche?
Ich arbeite in einem Kleinbetrieb unter 10 MA und meine EZ geht bis 30.09.13. Vertraglich vereinbart sind 4 Wochen Kündigungsfrist.
Kann ich also theoretisch zum 15.09. mit einer Frist von 4 Wochen kündigen?
Vielen Dank und liebe Grüße!
von
MamiP
am 07.03.2013, 14:56
Antwort auf:
Kündigung Elternzeit
Hallo,
ja, so ist es.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.03.2013
Antwort auf:
Kündigung Elternzeit
Ja!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 07.03.2013, 15:01
Antwort auf:
Kündigung Elternzeit
... da die vertragliche Frist 4 Wochen zun Monatsende beträgt (hab ich grad nochmal nachgelesen) kann ich also bloß zum 31.08. oder 31.10. kündigen?
Denn der 30.09. wäre ja Ende der EZ. Da müsste ich dann schon 3 Monatw vorher kündigen?
Wer denkt sich denn so einen Mist aus??
von
MamiP
am 07.03.2013, 16:32
Antwort auf:
Kündigung Elternzeit
Das ist leider so.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 07.03.2013, 18:24