Frage: Kündigung Elternzeit

ich habe während der beantragten Elternzeit (Elternzeit noch bis 23.Nivember 2007) bei meinem AG zum 15. 09.08 gekündigt und arbeite jetzt seit dem 15.09. beim neuen AG. Beim alten AG hätte ich noch 13 Tage Urlaub. Diese möchte ich ausbezahlt kriegen . Ginge das und wo steht das im Gesetz?

Mitglied inaktiv - 29.09.2008, 11:45



Antwort auf: Kündigung Elternzeit

Hallo, Die Urlaubsabgeltung ist ein Ersatz in Geld für die mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mögliche bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung. Die Höhe des Abgeltungsanspruchs entspricht der des Urlaubsentgelts. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.09.2008



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