Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe 2 Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt (bis Mitte November 2013). Seit November 2012 bin ich jetzt in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber wieder tätig. Jedoch möchte ich ab März 2013 eine neue Arbeitsstelle antreten.
Kann ich mit meiner normalen Kündigungsfrist meinen Teilzeitvertrag während der Elternzeit kündigen?
Was passiert mit dem ruhenden normalen Vertrag? Kann ich den auch gleichzeitig kündigen oder ist dies nicht möglich? Das ich komplett raus bin aus dieser Firma?
Mfg
von
bluebirths
am 23.01.2013, 13:40
Antwort auf:
Kündigung Arbeitsvertrag während der Elternzeit
Hallo,
Sie können auch nur den Teilzeitvertrag kündigen, müssen dies aber ganz deutlich formulieren.
eine andere Tätigkeit dürfen Sie nur mit Zustimmung des Arbeitgebers ausüben.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.01.2013
Antwort auf:
Kündigung Arbeitsvertrag während der Elternzeit
Ob Du Deinen TZ Vertrag kündigen kannst und wenn ja wie, müsste in Deinem Vertrag stehen.
Deinen VZ Vertrag musst Du auf jeden Fall gesondert unter Einhalter der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 23.01.2013, 13:45
Antwort auf:
Kündigung Arbeitsvertrag während der Elternzeit
Ich kann den TZ Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen, aber kann ich meinen VZ Vertrag erst zum Ende der Elternzeit kündigen oder gleichzeitig mit dem TZ Vertrag?
von
bluebirths
am 23.01.2013, 13:57
Antwort auf:
Kündigung Arbeitsvertrag während der Elternzeit
Du kannst den VZ Vertrag entweder mit 3 Monaten Kündigungsfrist zum Ende der EZ kündigen, oder innerhalb der EZ mit der im VZ Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist. Ist hier keine spezielle Kündigungsfrist eingetragen, so gilt die tarifliche Kündigungsfrist, und wenn es die auch nicht gibt, dann die gesetzliche.
Diese ist in § 622 BGB geregelt:
§ 622 BGB bestimmt eine Grundkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder letzten Tag eines Kalendermonats. Für den ARBEITGEBER erhöht sich diese Frist nach einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von
2 Jahren auf 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats,
5 Jahren auf 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
8 Jahren auf 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
10 Jahren auf 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
12 Jahren auf 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
15 Jahren auf 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
20 Jahren auf 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 23.01.2013, 15:42