Hallo! Meine Situation ist äußerst verzwickt. Nur kurz ein paar Worte dazu.... Nach Bekanntgabe meiner Schwangerschaft wurde aus einem harmonischen Arbeitverhältnis ein vom Arbeitgeber aus stark Distanziertes. Der Kontakt zum Projektleiter=Chef brach komplett ab, Anrufe wurden nicht entgegengenommen und ein *über-den Weg-laufen* vom Chef vermieden etc. Es bestand nur noch e-mail Kontakt zur Sekretärin. Trotzdem musste ich täglich unerlaubte Überstunden machen. Jetzt zum eigentlichen Thema ;) Meine Tochter kam am 19.05.2006 zur Welt. Im Anschluss an meinen Mutterschutz habe ich 2 Jahre Elternzeit beantragt. Ich weiß von meinem Arbeitgeber (techn. Dienstleister), dass er mich, warum auch immer, nicht weiterbeschäftigen will/kann, da er keine Stelle mehr für mich hat. Außerdem könnte ich bei diesem Arbeitgeber auch keine Teilzeit (30Std./Woche) nehmen. Aus diesem Grund möchte ich mich gerne von diesem Arbeitgeber lösen um mich in Ruhe nach einer anderen Firma umzuschauen. Kann ich während meiner Elternzeit kündigen? Welche Frist muss ich beachten? In meinem Arbeitsvertrag haben beide Seiten eine Kündigungsfrist von einem Monat... Muss mir mein Arbeitgeber meinen Resturlaub dann ausbezahlen? Oder doch lieber vor's Arbeitsgericht? Danke und freundliche Grüße Levi
Mitglied inaktiv - 22.01.2007, 15:54