Hallo Frau Bader,
ich arbeite in einer Arztpraxis und mein EZU endet am 15.6. Ich gehe allerdings schon wieder seit die kleine 8 Wochen alt ist alle 2 Wochen einen Nachmittag arbeiten. Ich hatte vorher eine 31 Stunden Woche.
Vor einem halben Jahr meinte meine Chefin, daß ich diese Stunden nicht behalten könnte (dank der neuen Gesundheitsreform!!). Sie sagte, daß es nur noch 20 Stunden sein werden, wenn ich wieder komme. Das ist schon ein harter Schlag, vor allem, weil wir das Geld brauchen. Heute habe ich mit der Steuerberaterin gesprochen und die weiß noch nichts!! Dabei fange ich in 2 einhalb Wochen wieder an. Ich weiß auch nicht, wie die Stunden gelegt werden sollen. Meine Chefin meinte nur zu der Steuerber. das sie noch mit mir reden müsse.
Jetzt habe ich Angst, daß ich vielleicht die Kündigung bekomme. Ist das so ohne weiteres einfach möglich?? Ich bin 50 % Schwerbehindert.
Ich habe schon Angst vor Dienstag, da ist wieder mein Arbeitsnachmittag.Da müßte sie was sagen
Vielen Dank für eine Antwort
Eine fast verzweifelte
Steffi
Mitglied inaktiv - 27.05.2004, 11:11
Antwort auf:
Kündigen nach EZU?
Hallo,
Sie haben einen Arbeitsvertrag u den kann der Ag nicht einfach verändern u die Stunden kürzen.
Es kann passieren, dass Sie eine sogenannte Änderungskündigung erhalten, also der AG mitteilt, dass Sie entweder die Änderung der Std. annehmen oder er Ihnen kündigt.Wie in den §§ 15 -22 SchwbG geregelt, muss ein Arbeitgeber, der einem Schwerbehinderten kündigen will, bei der zuständigen Hauptfürsorgestelle einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung stellen. Eine Kündigung ist somit erst dann möglich, wenn die Hauptfürsorgestelle dieser zugestimmt hat. Eine ausgesprochene Kündigung ohne vorherige Zustimmung der Hauptfürsorgestelle ist unwirksam und kann auch nicht nachträglich durch diese genehmigt werden.
Wenden Sie sich vorsichtshalber bereits jetzt an die Hauptfürsordestelle.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.05.2004
Antwort auf:
Kündigen nach EZU?
Ich arbeite seit 10 Jahren in der Praxis.
Würde mir Arbeitslosengeld zustehen??
Liebe Grüße
Steffi
Mitglied inaktiv - 27.05.2004, 11:14
Antwort auf:
Kündigen nach EZU?
Hallo,
wenn der Ag kündigt? Ja.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.05.2004
Antwort auf:
Kündigen nach EZU?
:-)
Mitglied inaktiv - 27.05.2004, 11:26