Frage: kündigen in der elternzeit

hallo frau bader, ich befinde mich derzeit in elternzeit und da ich schon in der schwangerschaft große probleme mit meinem AG hatte, würde ich eigentlich gern kündigen. kann ich selbst kündigen in der elternzeit ? welche frist muss ich einhalten ? was passiert mit meinem eigentlich noch vorhandenen resturlaub aus 2007 (ich war auf 400-euro-basis angestellt und hatte 24 tage urlaub, aber keinen arbeitsvertrag). und wie lange muss ich meinem AG zeit geben, mir ein arbeitszeugnis zu schreiben ? viele grüsse, stephanie

Mitglied inaktiv - 17.09.2008, 17:27



Antwort auf: kündigen in der elternzeit

Hallo, IN der Ez gelten vertragl/ gesetzl Fristen, ZUM ENDE die Frist von 3 Mo, immer schriftlich. Der Resturlaub kann nicht genommen werden u muss dann ausgezahlt werden, das Zeugnis muss zu keiner Frist ausgehändigt werden. Sie können es anfordern u dann hat er einen angemessenen Zeitraum Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2008



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