Kündigen einer gemeinsamen Wohnung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigen einer gemeinsamen Wohnung

Guten Abend Frau! Ich hab mal eine Frage zur Kündigung, vielleicht kennen Sie sich ja da auch ein wenig aus. Ich Lebe mit meiner Tochter und meinem Freund in einer gemeinsamen Wohnung, wir beide haben gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben, also dürfen auch nur beide gemeinsam kündigen. Mein Limit ist erreicht, ich möchte gerne mit meiner Tochter ausziehen, aber er würde niemals einwilligen, kann ich da trotzdem etwas machen? Gruß Melina

Mitglied inaktiv - 15.07.2010, 20:16



Antwort auf: Kündigen einer gemeinsamen Wohnung

Hallo, sehr schwierig. Er muss zustimmen, ansonsten bleiben Sie trotz Auszug Schuldner der Miete. Wenn er alleine wohnen bleiben will, muss auch der Vermieter zustimmen. Sie müssen ihn überzeugen, dass er zustimmt Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.07.2010



Antwort auf: Kündigen einer gemeinsamen Wohnung

Hallo, wer sagt das Ihr nur gemeinsam kündigen könnt? Ich habe mit meinem Partner auch in einer gemeinsamen Wohnung gelebt,beide hatten wir den Mietvertrag unterschrieben. Als ich es nicht mehr mit Ihm ausgehalten habe,habe ich dem Vermieter meine Kündigung geschrieben,diese mir vorsichts halber schriftlich bestätigen lassen und gut war.

Mitglied inaktiv - 16.07.2010, 08:14



Antwort auf: Kündigen einer gemeinsamen Wohnung

Steht bei uns im Mietvertrag.

Mitglied inaktiv - 16.07.2010, 08:56



Antwort auf: Kündigen einer gemeinsamen Wohnung

das ist ja ein Ding. Ob das rechtens ist,mal warten was Frau Bader sagt. Ist aber schon dumm vom Vermieter,ich meine,so hätte er ja wenigstens einen Mieter der bleibt. Glaube aber echt nicht das er das darf!

Mitglied inaktiv - 16.07.2010, 09:16



Antwort auf: Kündigen einer gemeinsamen Wohnung

Vertragsfreiheit. Natürlich darf der. Der Vermieter muß auch keinen als Mieter "behalten". Vielleicht reichen ihm die Sicherheiten nicht, wenn nur einer drin wohnt. Das darf der Vermieter schon selber entscheiden. Ein Vertrag mit drei Vertragsparteien kann nicht von zwei Parteien abgeändert werden, ohne daß die dritte Partei einverstanden ist. In Deinem Fall hätte Dein Ex darauf bestehen können, daß Du die Hälfte der Miete weiterhin zahlst. Dem ist nämlich latte, was Du mit dem Vermieter ausmachst. ER hat den Vertrag unterschrieben mit der Prämisse, daß er nur die Hälfte zahlt. Und wenn Dein Freund gar nicht zahlt, kann der Vermieter sich immer noch an Dich wenden, weil Ihr gesamtschuldnerisch haftet. Wäre ja auch noch schöner. Stell Dir mal vor, Ihr mietet zusammen eine Wohnung, die 1.000,- Euro Miete kostet, Dein Freund verdient nur 1.100,- Euro, aber wenn Ihr Euch die Miete teilt paßt es. Du bekakelst irgendwie heimlich mit dem Vermieter, daß Du keinen Bock mehr hast auf Deinen Freund und deswegen ausziehst, der Vermieter entläßt Dich heimlich still und leise aus dem Mietvertrag - und Dein Freund zahlt plötzlich fast seinen ganzen Monatslohn als Miete, ohne daß ihn überhaupt jemand gefragt hat. Daß DAS nicht rechtens sein kann, sollte doch schon der gesunde Menschenverstand sagen. Zur UP: Wenn Dein Freund der Kündigung nicht zustimmt, kannst Du die Zustimmung einklagen. Dauert halt. Aber für ihn ist das auch häßlich, weil er mit 99%iger Wahrscheinlichkeit verliert und dann, als Verlierer, auf den gesamten Kosten sitzenbleibt (incl. der Kosten für Deinen Anwalt). Meistens reicht es, wenn man das mal erwähnt. Ansonsten doch mal zum Anwalt gehen - so ein Anwaltsbrief macht auch was her. Der Vermieter wird in das Verfahren übrigens einbezogen und wird gefragt, welchen der beiden Mieter - wenn überhaupt einen - er in der Wohnung behalten möchte. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 16.07.2010, 12:29



Antwort auf: Kündigen einer gemeinsamen Wohnung

Danke Elisabeth für deine langen Infobrief! Gruß Melina

Mitglied inaktiv - 16.07.2010, 13:23



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